Startseite » Technik » Werkzeuge & Maschinen »

Leitern und Gerüste

Werkzeuge & Maschinen
Leitern und Gerüste

Leitern und Gerüste sind im Malerhandwerk unentbehrlich und werden ganz selbstverständlich benutzt.

 

Doch gerade darin liegt die Gefahr. Die Hauptursachen – über 70 Prozent – der Leiterunfälle liegen allein am Fehlverhalten der Nutzer, etwa durch Hektik bei der Arbeit oder Bequemlichkeit, eine Leiter nicht zu versetzen. Absturzunfälle haben häufig ihre Ursachen im Hinblick auf fehlende Absicherungen oder unvorschriftsmäßig aufgebaute Gerüste. Besonders auf Leitern ereignen sich nicht nur sehr viele, sondern auch sehr schwere Unfälle (z.T. mit bleibenden Körperschäden) mit langen Arbeitsausfallzeiten und gelegentlich sogar tödliche Unfälle. Unsachgemäßer Gebrauch sowie die Wahl ungeeigneter Aufstiege sind die häufigsten Unfallursachen. Dazu gehören übermäßiges seitliches Hinauslehnen auf Stehleitern oder ruckartige Bewegungen auf der Leiter, überhastetes Auf- oder Absteigen sowie nicht bestimmungsgemäßes Verwenden der Leiter oder das Umstürzen einer ungesicherten Leiter im Verkehrsweg. Bei Gerüsten resultieren etwa 75 Prozent der Unfälle aus schadhaften Teilen oder falscher Montage.
Für Leitern und für Gerüste gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Im § 10 Absatz 1 „Prüfung der Arbeitsmittel“ steht: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sichereFunktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.

Eine befähigte Person ist eine Person, die über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Der Arbeitgeber hat die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Die Anforderungen, welche an eine befähigte Person gestellt werden, sind im Regelwerk TRBS 1203 „Befähigte Personen“ (TRBS = technische Regel für Betriebssicherheit) erklärt.

Der Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten sowie die sicherheitstechnische Planung und Beurteilung von Gerüsten gehört zur Berufsausbildung des Maler- und Lackierers. Bereits im Ausbildungsrahmenplan und darüber hinaus im Meisterprüfungsberufsbild sind entsprechende Lehreinheiten verankert. Aus fachlicher Sicht besitzt der Maler- und Lackierermeister eine ausreichende Befähigung als Aufsichtsführender und Prüfer der Gerüstmontage sowie als Prüfer vor der Benutzung der Gerüste und Leitern. Der Geselle besitzt nach spezieller Unterweisung zur Benutzung von Leitern und Gerüsten die ausreichende Befähigung, um die Prüfung durchzuführen.


Generell ist der Unternehmer für die Sicherheit der Gerüste und Leitern, die seine Mitarbeiter benutzen, wie auch für die notwendigen Unterweisungen verantwortlich. Die Arbeitsmittel müssen auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand geprüft werden, insbesondere bei zur Verfügung gestellten Gerüsten. Eine Prüfung und Dokumentation wird aus fachpraktischer Sicht immer empfohlen (Gefährdungsbeurteilung). Eine gesonderte Prüfung kann nur entfallen, wenn etwa der Unternehmer ständig anwesend ist oder die befähigte Person des Gerüstnutzers an der Prüfung durch den Gerüst- ersteller teilnimmt. Diese Prüfung verfolgt den Zweck, sich von der sichereFunktion in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung (Prüfung der Eignung des Gerüstes für den jeweiligen Zweck) des Gerüstes zu überzeugen.

Alle Unternehmen, in denen Leitern oder Fahrgerüste eingesetzt werden, müssen aus diesem Grund eine befähigte Person ausbilden, die sich um die Steigsysteme des Unternehmens kümmert. Die Ausbildung zur befähigten Person erfolgt in einer eintägigen Intensivschulung. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen die Rechtsgrundlagen, Normen und Unfallverhütungsvorschriften, Informationen über Bauarten von Leitern und Gerüsten, Gefährdungsbeurteilung, sichererUmgang, Prüfung von Leitern und Gerüsten mit Praxisübungen, Übersicht der Reparaturmöglichkeiten, eine Prüfung über den Lerninhalt und eine Teilnahmebescheinigung. Solche Schulungen bieten unabhängige Sachverständige, einige Berufsgenossenschaften sowie Leiterhersteller des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrgerüstehersteller (VDL) an. Interessierte sollten sich immer nach der Qualifikation und Praxiserfahrung des Dozenten erkundigen.

 

Fotos: BGI597–11
Autor: Bärbel Bosch
Quelle: Malerblatt 11/2011

 

Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 3
Ausgabe
3.2024
ABO
Malerblatt Wissenstipp

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de