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Untergrundprüfung bei WDVS

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Untergrundprüfung bei WDVS

Ein Gespräch zwischen Rechtsanwalt Andreas Becker und Dipl.-Ing. Martin Siegel zeigt rechtliche und technische Probleme auf.

Die Untergrundprüfung bei Erstellung eines WDVS darf nicht vernachlässigt werden.

Martin Siegel: Gibt es Vorschriften, die der Malerbetrieb bei der Untergrundprüfung beachten sollte?
Andreas Becker: Die DIN VOB/C 18345 WDVS Abschnitt 3.1 enthält eine Bestimmung zur Haftung. Der Auftragnehmer muss Bedenken geltend machen, insbesondere bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes und größeren Unebenheiten des Untergrundes. Das BFS-(Bundesausschuss für Sachwertschutz)-Merkblatt Nr. 21 hat einen Abschnitt zur Untergrundprüfung und in den bauauf. Zulassungen ist i. d. R. unter Punkt 4.4 beschrieben, welche Eigenschaft der Untergrund aufweisen muss. Diese Regeln müssen beachtet werden.

Martin Siegel: Wie weit muss aus rechtlicher Sicht eine Untergrundprüfung gehen? Ist der Malerbetrieb verpflichtet, eine labortechnische Prüfung des Untergrundes vorzunehmen?
Andreas Becker: Ein Mandant sah sich der Forderung des Auftraggebers ausgesetzt, dass er ein Sachverständigengutachten über die Geeignetheit des Untergrundes vorlegen sollte mit einer Prüfung der Abrissfestigkeit. Eine solche Forderung ist übertrieben. Grundsätzlich muss der Malerbetrieb eine Untergrundprüfung durchführen, die er mit normalen Hilfsmitteln auf der Baustelle ausführen kann. Zum Beispiel ist im BFS-Merkblatt 21 zur Prüfung der Oberflächenfestigkeit als Prüfmethode eine Kratzprobe mit kantigem Gegenstand, das Abreiben mit der Hand oder das Annässen bis zur Sättigung mit Wasser und Kratzprobe angegeben.

Martin Siegel: Wenn festgestellt wird, dass der Untergrund für ein WDVS nicht geeignet ist, was muss der Malerbetrieb dann tun?

Andreas Becker: Der Malerbetrieb muss bei seinem Auftraggeber Bedenken anmelden. Die Bedenkenanmeldung muss schriftlich erfolgen und direkt an den Auftraggeber (nicht nur an den Architekten) gesandt werden.

Martin Siegel: Welche Angaben müssen in der Bedenkenanzeige stehen?
Andreas Becker: Neben einigen formellen Angaben ist es besonders wichtig, dass der Auftraggeber darauf hingewiesen wird, warum der Untergrund ungeeignet ist und warum dies dazu führt, dass das WDVS nicht aufgebracht werden kann. Es muss auch dargestellt werden, welche Mängel auftreten können. Natürlich sollte noch ein Nachtrag geschrieben werden.

Andreas Becker: Kann man die Untergrundprüfung für WDVS pauschal ausschreiben? Gibt es immer die gleichen Anforderungen?
Martin Siegel: Diese Fragen können nicht pauschal beantwortet werden. Die Untergrundbeurteilung und -vorbereitung sollte genauer in Augenschein genommen werden. Wir treffen an der Fassade immer wieder auf die gleichen Untergründe, z.B. Putz, Sichtmauerwerk, gestrichene Fassaden, der Zustand ist jedoch unterschiedlich, somit ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Vorbereitung.

Andreas Becker: Wie geht man unter diesen Bedingungen denn sinniger- weise vor?

Martin Siegel: Zu Beginn der Maßnahme ist es sinnvoll festzulegen, welche Anforderungen an das WDVS gestellt werden. Anhand von baurechtlichen und bauphysikalischen Bedingungen wird festgelegt, welche Dämmstoffart geeignet ist oder gewünscht wird. Im Wesentlichen unterscheiden wir drei Dämmstofftypen – EPS-Hartschaum, Mineralwolle-Platten und Mineralwolle-Lamellen.

Andreas Becker: Herr Siegel, wann kommen wir zur konkreten Untergrundbeurteilung?
Wir haben schon zwei Fragen und dazu Erläuterungen, aber noch keine Untergrundprüfung aufgezeigt. Martin Siegel: So ist die Realität. Ohne ausreichende Vorkenntnisse wird häufig eine unzureichende oder eine unnötige Vorbereitung des Untergrundes vorgenommen. Wir wissen jetzt, welches System zum Einsatz kommen wird und ob ein Neubau oder ein Bestandsgebäude gedämmt wird.

Andreas Becker: Warum unterscheiden wir jetzt noch zwischen Neu- und Bestandsgebäude?
Martin Siegel: Gehen wir zuerst auf den Neubau ein. Untergründe im Neubau (Mauerwerk und Beton sowie Beplankungen im Holzbau) sind für WDVS als tragfähig einzustufen und bedürfen keiner besonderen Untergrundprüfung und Vorbereitung. Hierzu gibt es in den allgemeinen bauauf. Zulassungen für WDVS die entsprechenden Hinweise.

Andreas Becker: Bedeutet Ihre Antwort, dass im Neubau bezüglich des Untergrundes nichts zu beachten ist?
Martin Siegel: Nein. Aber bei Neubauten reicht es im Regelfall aus, dass eventuell leicht anhaftende Verschmutzungen (z. B. Staub) aus der Bauphase, mit einem Besen abgefegt werden. Wir treffen hier auf genormte Baustoffe, für die Werte für die Tagfähigkeit vorliegen. Somit sind Prüfungen der Abreißfestigkeit und Dübelauszugsversuche nicht notwendig.

Andreas Becker: Bedeutet dies, dass im Neubau ein WDVS gemäß Zulassung ohne große Vorprüfung des Untergrundes verbaut werden kann?
Martin Siegel: Ja. Es gibt andere Punkte, die auch beim Neubau zu beachten sind, auf die gehen wir im nächsten Beitrag ein.

Andreas Becker: Worauf ist speziell bei der Untergrundbeurteilung im Bestand zu achten? Martin Siegel: Der Untergrund im Bestand erfordert deutlich mehr Aufmerksamkeit. Trotzdem können mit einfachen Mitteln, z.B. einer Wassersprühflache, Inaugenscheinnahme und mit einer gewissen Erfahrung, die Beurteilung und notwendige Vorbereitungsmaßnahmen festgelegt werden. In Merkblättern (z.B. BFS Nr. 21) und Verarbeitungsrichtlinien sind hierzu umfangreiche Tabellen enthalten. Prüfungen der Abreißfestigkeit oder Dübelauszugsversuche werden bei Bedarf vorgenommen.

Andreas Becker: Was ist mit Altanstrichen auf der Fassade – entfernen oder belassen? Martin Siegel: Altanstriche und nicht bekannte Beschichtungen werden im Allgemeinen nicht abgetragen. Damit die Standsicherheit gegeben ist, wird in diesen Fällen geraten, neben der Verklebung eine zusätzliche Verdübelung vorzunehmen. Die Dübelmenge ist gegebenenfalls gemäß der DIN 1055-4 vorzunehmen.

Andreas Becker: Fazit für heute – im Neubau ist der Aufwand der Untergrundbeurteilung gegen null zu beschreiben, im Bestand muss die Fassade genauer betrachtet werden.
Martin Siegel: Wie im Zuge der Fragen und Antworten erkennbar, pauschal sollte keine Untergrundbeurteilung vorgenommen werden. Die Untergrundbeurteilung ist individuell auf das Gebäude abzustimmen. Mit den hier aufgeführten Antworten wird nicht der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, sondern die Aufmerksamkeit auf den Untergrund gelenkt, das WDVS muss darauf standsicher verbaut werden.

Praxistipp: Treten Probleme bei Untergrundprüfungen auf, die nicht vertraglich geregelt sind, ist immer eine schriftliche Bedenkenmeldung an den Bauherren zu senden. Eine Bedenkenanmeldung finden Sie als Muster unter www.kb-recht.de/wdvs

Zur Untergrundprüfung sollte eine Dokumentation angelegt werden, die bei späteren Zweifelsfragen ergibt, dass eine Prüfung durchgeführt worden ist. Das Muster einer solchen Checkliste finden sie ebenfalls unter www.kb-recht.de/wdvs

Quelle: Malerblatt 11/2012
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