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GoBD-kondorm arbeiten

Software
GoBD-kondorm arbeiten

Mittels Software lassen sich elektronische Geschäftsvorgänge entsprechend den Anforderungen der GoBD durchführen.

Durch entsprechende Voreinstellungen sorgt die Software automatisch im Hintergrund für konforme Abläufe und unterstützt den Anwender durch verschiedene Protokollierungs- und Sicherungsmechanismen beim Arbeiten gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Entsprechend den GoBD (Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten für elektronische Geschäftsvorfälle dieselben steuerrechtlichen Anforderungen wie für Papierbelege. Diese Vorgaben erfordern Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit, zeitnahe Erfassung und Ordnung sowie die Unveränderbarkeit aller steuerrechtlich relevanten elektronischen Vorgänge.

Nachvollziehbare Prozesse

Mit der Branchensoftware halten sich Anwender ganz nebenbei an die Regeln des Finanzamtes: Unter anderem wird ein versehentliches Löschen von Dokumenten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterbunden, Rechnungen erhalten einen Schreibschutz und automatische Nummernkreise verhindern eine doppelte Vergabe von Dokumentnummern. Alle steuerlich relevanten Abläufe sind durch die vorgegebene Prozessstruktur des Programms jederzeit nachvollziehbar, Änderungen an Daten und Dokumenten werden lückenlos protokolliert und historisiert. Die GoBD-konforme Arbeitsweise der Branchensoftware wurde dem Hersteller durch eine unabhängige Zertifizierung nach IDW PS 880 bescheinigt. Darüber hinaus unterstützt die Sander & Doll-Software im Falle einer Betriebsprüfung die vom Finanzamt geforderte flexible Wahl der Datenüberlassung. Dies umfasst drei gleichberechtigte Zugriffsarten, beginnend beim einfachen Leserecht als Gastnutzer bis hin zum komplexen Datenexport in spezielle Analysesoftware der Finanzverwaltung. Die Software stellt jede Zugriffsvariante für das Finanzamt bereit.

Insbesondere für den Datenexport in Form der Datenträgerüberlassung (Z3) bietet die Software eine zertifizierte Schnittstelle gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung. Die notwendigen Übergabedateien für den Prüfungszeitraum können Anwender aus dem Programm heraus ganz bequem selbst erzeugen. Im Falle einer Betriebsprüfung sind damit auch kleine Handwerksunternehmen dem Finanzamt gegenüber jederzeit auskunftsfähig und müssen keine teure Steuerschätzung fürchten.

praxisplus


Die 5 wichtigsten Punkte zur GoBD- konformen Auftragsbearbeitung:

  • Aufbewahrungsfrist für kaufmännische Belege
  • Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit der Daten
  • „Ordentliche“ Buchführung
  • Verfahrensdokumentation bei Aufforderung
  • Unveränderbarkeit bei Dokumenten im Umlauf

www.sander-doll.com

Malerblatt 12/2017

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