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Speicher- und Kellerdämmung

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Speicher- und Kellerdämmung

Die wärmetauschende Gebäudehülle beinhaltet neben der Fassade als größter Fläche auch die Kellerdecke und das Dach.

Das Einsparpotential ist bei der Fassadendämmung am größten. Aber auch durch Dämmen der obersten Geschoß- und Kellerdecke lassen sich Heizkosten beträchtlich senken und ca. 10 bis 15 Prozent der Gesamt-Energiekosten einsparen. Deshalb und aufgrund der neuesten Vorgaben durch die EnEV 2009 befassen sich immer mehr Hausbesitzer mit diesem Thema. Hinzu kommt, daß nicht nur die Kellerdecke von Wohn- und Hochhäusern, sondern auch Tiefgaragen fachgerecht und effizient gedämmt werden müssen.
Im Zuge des Erstellens eines Energiebedarfsausweises für Neubauten werden die Transmissionswärmeverluste betrachtet und in der Regel eine Zwischensparrendämmung (Dach) sowie eine Dämmung unter dem Estrich geplant (Boden).
Anders sieht es bei Bestandsbauten und reinen Gebäudesanierungen aus. Hier besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Kellerdecke unterseitig zu dämmen. Bei der letzten Geschoßdecke wird sinnvollerweise oberseitig gedämmt, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt werden soll. Soll der Dachraum als Lagerfläche dienen, kann er mit speziellen Produkten (zum Beispiel der Capatect-Speicherdämmplatte-PUR 021) begehbar gestaltet werden.
Tabelle 1 zeigt beispielhaft die sogenannten Transmissionswärmeverluste einzelner Bauteile bei einem Bungalow und einem fünfstöckigen Wohnhaus (Ausführung nach dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108, Stand 1969). Es handelt sich hierbei um ungedämmte Gebäude, die nach heutigen Gesichtspunkten zur Sanierung anstehen.


Gesetzliche Anforderungen an Bauteile nach EnEV

Die Anforderung bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude sieht nach der EnEV 2009 bei auf der Kaltseite aufgebrachter Dämmung (also bei der Kellerdeckendämmung) einen zu erreichenden U-Wert von 0,30 W/(m²K) vor (EnEV 2007 = 0,40 W/(m²K)). Bei der Wärmedämmung von obersten Geschoßdecken muß laut EnEV 2009 ein U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreicht werden (EnEV 2007 = 0,30 W/(m²K)). Hinsichtlich der obersten Geschoßdecke heißt es in der EnEV 2009: „Eigentümer von Wohngebäuden müssen dafür sorgen, daß bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschoßdecken beheizter Räume so gedämmt sind, daß der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschoßdecke 0,24 Watt/(m²K) nicht überschreitet. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschoßdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschoßdecken beheizter Räume ist der obere Absatz nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.“
Nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 bestand die Maßgabe, die nicht begehbare oberste Geschoßdecke unter bestimmten Voraussetzungen zu dämmen. Nach EnEV 2009 gibt es nun die Verpflichtung, nicht begehbare Geschoßdecken energetisch zu sanieren. Begehbare Geschoßdecken müssen ab dem 1. Januar 2012 gedämmt werden. In beiden Fällen ist der U-Wert von 0,24 W/(m²K) einzuhalten.


KfW-Förderkriterien

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert energieeffiziente Maßnahmen und daher unter bestimmten Voraussetzungen auch die Dämmung der Kellerdecke auf der Kellerraumseite (Kaltseite). Hierbei muß der Wärmedurchlaßwiderstand des zusätzlich aufgebrachten Dämmstoffes mindestens 3,0 (m²K)/W aufweisen. Prädestiniert hierfür ist die Capatect-Kellerdämmplatte-PUR 011. Mir ihr spart man zum Beispiel gegenüber einer Mineralwolle-Lamelle fünf Zentimeter in der Dicke ein, was bei den meisten Kellerdecken eine Dämmung erst möglich bzw. sinnvoll macht.
Bei der Wärmedämmung von obersten Geschoßdecken fordert die KfW derzeit einen Wärmedurchlaßwiderstand des zusätzlich aufgebrachten Dämmstoffes von mindestens 6,8 (m²K)/W. Das entspricht einer 17,8 Zentimeter dicken Capatect-Speicherdämmplatte-PUR 021. Bei einem herkömmlichen Dämmstoff wäre hierfür eine Dämmdicke von 28 Zentimetern erforderlich.

Eingesetzte Dämmstoffe

EPS und Mineralwolle sind die an der Decke am häufigsten eingesetzten Dämmstoffe. Mineralwolle unterscheidet sich in der Platte und der Lamelle. Während Mineralwolle-Lamellen durch ihre schlechten schalltechnischen Eigenschaften und einer Wärmeleitzahl von 0,041 W/mK rückläufig sind, befinden sich Mineralwolleplatten wie die Capatect-Kellerdämmplatte-MW 012 aufgrund der guten schalltechnischen Eigenschaften und einer Wärmeleitzahl von 0,036 W/mK auf dem Vormarsch. Mit ihr spart man gegenüber Lamellen im Keller Dicken von bis zu zwei Zentimetern ein. Weitere mittlerweile gängige Dämmstoffarten sind Polyurethan-Hartschäume und Calciumsilikatplatten.
Während EPS und Mineralwolle je nach Produkt Wärmeleitzahlen zwischen 0,032 W/mK und 0,041 W/mK erreichen, liegen die werkseitig mit Aluminium vorkaschierten Polyurethanharzplatten bei einer Wärmeleitzahl von bis zu 0,024 W/mK. Diese Alu-Schichten eignen sich jedoch nicht für das reine Verkleben der Platten. Daher werden sie zusätzlich mechanisch mit Halteleiste oder Krallen fixiert. Eine Möglichkeit, die nicht klebegeeignete Kaschierung der Platten auch in der üblichen reinen Klebemethode zu verarbeiten, liegt in der zweiseitigen, ebenfalls werkseitig vorbeschichteteten, je einen Zentimeter dicken EPS-Kaschierung. Die Capatect-Kellerdämmplatte-PUR 011 ist eine solche „Sandwichplatte“. Sie liegt in der Wärmeleitzahl je nach Dicke bei ca. 0,025 W/mK und ist einzigartig auf dem Markt. Bei den mittlerweile gesetzlich geforderten U-Werten und den teilweise im Gebäudebestand oft nur niedrigen Deckenhöhen im Kellerbereich ist der Einsatz hochwirksamer Dämmstoffe sinnvoll.
Im Speicherbodenbereich wird mittlerweile EPS mit einer Wärmeleitzahl (WLZ) von 0,035 W/mK und Polyurethan mit einer WLZ von 0,024 W/mK angeboten. Zur potentiellen Begehbarkeit sind diese Dämmplatten werkseitig mit Spanplatten kaschiert.


Untergrund

Zum Verkleben der Kellerdeckendämmplatten muß der Untergrund eben, sauber und trocken sowie fest, tragfähig und frei von trennenden Substanzen sein. Vorstehende Mörtelgrate sind zu entfernen. Staub, Schmutz und abblätternde Anstriche sind ebenfalls sorgfältig zu entfernen. Falls notwendig, ist die Fläche zu grundieren. Hier gibt es die Möglichkeit, statt mineralischer Kleber auch Dispersionskleber einzusetzen. Während unbeschichtete Decken aus Beton in der Regel rein klebegeeignete Untergründe darstellen, sind bei beschichteten Flächen intensive Untergrundprüfungen notwendig. Stellt sich der Untergrund als nicht klebegeeignet heraus, muß zusätzlich gedübelt werden. Das reine Verkleben der Dämmstoffe hängt auch von der Zugfestigkeit der Dämmstoffe ab und sollte mindestens fünf Kilopascal (kPa) betragen.
Bei Speicherdämmplatten muß der Untergrund ebenfalls plan, sauber, trocken und fest sein. Eventuell vorhandene Unebenheiten müssen zum Beispiel mit Trockenschüttungen vorher ausgeglichen werden.

Verarbeitung

Bei Deckendämmplatten wird der Kleber bei absolut planem Untergrund mit einer Zehnmal-zehn-Millimeter-Zahnkelle auf die Plattenrückseite aufgetragen. Untergrundtoleranzen können ausgeglichen werden, indem der Kleber in der Wulst-Punkt-Methode aufgebracht wird (Klebekontaktfläche > 40 Prozent). Bei allseitig umlaufendem Stufenfalz lassen sich die Platten mit schiebender Bewegung und leichtem Druck Falz in Falz wahlweise im Verband mit versetzten Stößen oder mit Kreuzfugen verlegen. Bei unzureichender Klebeeignung des Untergrundes sind die Platten zusätzlich zu verdübeln. Je nach Gestaltungswunsch kann die Oberfläche auch zum Beispiel mit einer Dispersionssilikatfarbe beschichtet werden.
Die Speicherbodendämmplatten werden im Verband verlegt und press aneinander gestoßen. Um das Verschieben des Verbandes zu verhindern, kann man die Elemente mittels eines Spezialklebers verbinden. Erforderliche Zuschnitte sind mit einer Stich-, Tisch- oder Handkreissäge auszuführen. Um potentielle Schallbrücken zu vermeiden, müssen die Speicherdämmplatten von Wänden und anderen Bauteilen mit ausreichendem Abstand verlegt werden (zum Beispiel mittels eines Randdämmstreifens).

Schall, Brand, Feuchte: Anforderungen an Bauteile

Bei der Wahl der Bauteile spielen in der Regel die nationalen baurechtlichen Anforderungen von Brand- und Schallschutz eine bedeutende Rolle. Welche Baustoffklassen die vorgenannten Deckenbekleidungen haben müssen, wird in den jeweiligen Verordnungen (zum Beispiel Landesbauordnung) geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In Wohnhäusern bis 22 Meter Höhe können die Kellerdecken nach der Landesbauordnung in der Regel mit normalentflammbaren Materialien (B2) belegt werden. Die Hochhausrichtlinien hingegen schreiben je nach Bundesland und Höhe des Gebäudes Dämmstoffe vor, die „schwer entflammbar“ oder „nicht brennbar“ sind. Besondere Einbausituationen wie zum Beispiel Brandwände, Gebäudeabschlußwände, Laubengänge, Feuerwehrdurchfahrten sowie Fluchtwege sind dabei separat zu betrachten. Soll schalltechnisch eine Verbesserung erreicht werden, muß bei Kellerdecken Mineralwolle („nicht brennbar“) eingesetzt werden.
An dieser Stelle seien auch die Decken in Garagen erwähnt. Die baurechtlichen Bestimmungen unterscheiden zwischen Großgaragen (≥ 1.000 m²), Mittel- (< 1.000 m²) und Kleingaragen (< 100 m²). Hier ist zu beachten, daß die Bundesländer unterschiedliche Anforderungen an die Beschaffenheit von Materialien zur Garagendämmung stellen. Weitere Informationen hierzu enthalten die zum Teil existierenden Garagenverordnungen oder Richtlinien von Sonderbauten.
Bauphysikalisch gesehen, ist das Dämmen von Kellerdecken eher unproblematisch und immer von der Kaltseite aus anzustreben. Anders sieht es bei Dämmungen der letzten Geschoßdecken auf der Kaltseite aus. Hier sollte die Konstruktion bauphysikalisch überprüft werden. Eine dampfdiffusionsdichte Ebene unter der Dämmschicht, wie oft empfohlen, ist häufig nicht erforderlich. Das kann im schlimmsten Fall sogar zu Schäden führen. Für die Kellerdecke und oberste Geschoßdecke gilt bei nicht vorhandener Außenwanddämmung, daß die Innenseite der Außenwände und daran angrenzende Wände als Streifen mitgedämmt werden sollten, um eine Wärmebrückenminimierung zu erreichen. Dämmstoffe werden für den Anwendungsfall der „Unterseitigen Deckendämmung“ nach DIN 4108-10 mit dem Kurzzeichen „DI“ gekennzeichnet. Für den Fall der Geschoßdämmung sieht die Norm kein Kurzzeichen vor.

Volker Kirste
Quelle: Technikforum 02/2009


Begehbar gedämmter Dachboden nach der Sanierung.

Ein solcher Dachboden ist kein Einzelfall und bedarf der Erneuerung.

Höchste Dämmung gesichert: Capatect-Speicherdämmplatte-PUR 021

Die Capatect-Kellerdeckenplatte-MW 012 hat sich in der Praxis bestens bewährt.

Sandwichelement: Mit der Capatect-Kellerdämmplatte-PUR 011 gelingt ein sehr guter Wärmeschutz bei geringer Einbaudicke.

Fachgerechtes Verlegen der Capatect-Speicherdämmplatte-Dalmatiner 020 auf einem Estrich
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