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Architektur- & Farbplanung (2)

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Architektur- & Farbplanung (2)

Über die Hälfte der derzeitigen Weltbevölkerung lebt heute in Städten und diese Entwicklung ist fortschreitend.

Teil 2: Raumordnung und Städtebau.

Um den Herausforderungen in planerischer, kultureller und sozialer Hinsicht gerecht zu werden, beschäftigen sich Städte und Gemeinden mit der Raum- und Städteplanung. Dieser Bereich ist Bestandteil der Lehre in den Architekturfakultäten der Universitäten und Hochschulen – in letzter Zeit wird er sogar als eigenständiger Bereich an einigen Instituten gelehrt.
Geht es um die Erstellung von Gebäudegruppen, Gründungen von Siedlungen oder Schaffung neuer Stadtteile, sprechen wir ganz allgemein vom Städtebau. Juristisch obliegt dem Staat – sprich dem Bund, den Ländern und Gemeinden – die Aufgabe, alle baulichen und Raum ordnenden Maßnahmen zu überwachen und den Bürgern ein Zusammenleben in einer dem Menschen und seinen Bedürfnissen entsprechenden Umwelt zu ermöglichen. Wir unterscheiden zum einen die historisch gewachsenen Stadtstrukturen unserer mittelalterlichen Städte oder zum anderen die künstlich, am Reißbrett geplanten Stadtbilder der neueren Zeit aus dem 18. und 19. Jahrhundert.


 

Historische Stadtentwicklung

Bereits die Römer haben ihre Städte nach ganz bestimmten Prinzipien gerastert entworfen und angelegt. In der Folgezeit, im Mittelalter, hat sich ein anderes, ein durch natürliche Situationen gegebenes und daraus gewachsenes Stadtbild entwickelt. Mit dem Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurden Stadterweiterungen von Baumeistern und Stadtplanern geplant und ebenfalls rasterhaft angelegt. Heute kommt man bei Neuentwicklungen von Stadtteilen wieder weg vom Raster und versucht, feine gewachsene Strukturen wieder nachzubilden. Der Maler und Lackierer kann bereits in diesem ersten Planungszustand zu Rate gezogen werden, um einem farbigen Wildwuchs im Stadtbild entgegenzuwirken. Für alte, historisch gewachsene Stadtbilder werden von den Städten und Gemeinden Farbleitpläne erarbeitet, die zwar nicht jeden zu verwendenden Farbton genau vorschreiben, aber einen Farbbereich anbieten, in welchem ich mich als ausführender Gestalter bewegen kann. In der Regel geben Städte und Gemeinden diese Farbleitpläne bei Fachleuten in Auftrag und diese Vorgaben werden dann im Rahmen einer Gestaltungssatzung bindend für die auszuführenden Gewerke. Bei einem Objekt in einem historischen Kontext aber auch in neu ausgewiesenen Neubaugebieten sollte sich der Gestalter immer vorher erkundigen, ob bestimmte gestalterische Forderungen seitens der betreuenden Stadtplanungsämter vorliegen. Die Thematik Farbleitplanung, dessen Erstellung mit seinen Inhalten und Aussagen, wird in einem der folgenden Beiträge behandelt.
Bei der Bauleitplanung werden zunächst die Flächennutzungspläne erarbeitet und der Gemeinde vorgestellt. Ein Flächennutzungsplan weist innerhalb einer baulichen Zone aus, welche Nutzungen in den verschiedenen Gebieten eines Stadt- oder Landraumes möglich sind. Für Gewerbetreibende werden in der Regel an den Stadträndern besondere Gebiete ausgewiesen, in denen sich Handwerks- und Industriebetriebe ansiedeln können.


 

Flächenutzungsplan

Ebenso können von den Gemeinden reine Wohngebiete ausgewiesen werden, in denen der Bürger frei vom störenden Lärm oder anderen Emissionen gewerbetreibender Unternehmen wohnen, schlafen und sich erholen kann. Die Innenstadtbereiche dienen in der Regel der Mischung von Handel und dem Wohnen. Bei der Planung von Flächenzuordnungen verwendet man einen großen Maßstab, das heißt die Pläne werden dargestellt im Maßstab 1:10.000 oder 1:5.000, ähnlich dem Maßstab einer Landkarte. Die bestimmten Nutzungen werden dann verschiedenfarbig dargestellt oder schraffiert und mit einer Legende versehen, um dem Bürger eine leichtere Lesbarkeit zu verschaffen.

Flächennutzungspläne werden nach ihrer Fertigstellung in Absprache mit dem örtlichen Gemeinderat offengelegt, das heißt öffentlich ausgehängt, die Bürger können sie einsehen und haben dann auch ein Einspruchsrecht. Wird der Flächennutzungsplan rechtskräftig, kann mit der Erstellung von sogenannten Bebauungsplänen begonnen werden. Erst an dieser Stelle setzen die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden, sprich Bauherren ein. Ist ein Baugebiet als ein solches ausgewiesen, wird der Architekt hinzugezogen, um mit der Planung eines Bauvorhabens zu beginnen. Der Kunde formuliert seine Ideen und Wünsche und erstellt ein Raumprogramm. Mit diesen Ideen kontaktiert er den Architekten, um ihn mit der weiteren Planung zu beauftragen.
Bebauungspläne werden in der Regel von den zuständigen Stadtplanungsämtern erstellt und weisen Grünflächen, Kinderspielflächen, Straßenführung, Erschließungen der einzelnen Objekte, Zu- und Abwasserführungen, Grundstücksgrenzen und überbaubare und nicht überbaubare Flächen sowie deren Geschossigkeiten, Dachformen und Gebäudestellungen nach der Himmelsrichtung aus. Alle Pläne sind eingenordet mit einem Nordpfeil und enthalten Höhenangaben bezogen auf den Meeresspiegel über NN (Normal Null). Die Maßstäblichkeit ändert sich dabei auf einen Maßstab von 1: 2.500 oder 1: 1.000, es sind auf diesen Plänen schon wesentlich mehr Details zu erkennen als bei den Flächennutzungsplänen.

Auf der Grundlage eines Bebauungsplanes fertigt der Architekt dann zunächst einen genaueren Lageplan des Objektes im Maßstab 1:500. Um einen solchen Lageplan fertigen zu können, besorgt der Architekt einen Auszug aus einem Kataster beim zuständigen Vermessungsamt. Dieser Lageplan enthält dann genaue Messpunkte, wieder eine Einnordung um die Verschattung und die Besonnung eines Objektes zu überprüfen, eine Parzellenaufteilung mit Flurstücknummern und Straßenführungen, die Be- und Entwässerung sowie Parkierungen, Grünflächen und Freianlagen.
Mit der Fertigung eines Lageplanes setzt die gebäude- und objektplanerische Leistungsphase des Architekten ein.

Prof. Matthias Gröne, HS Esslingen
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