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Farbigkeit bei Sanierung

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Farbigkeit bei Sanierung

Alles ist im Fluss – auch die Farbe. Natürlich nur im übertragenen Sinne. Auch bei der Farbgestaltung gibt es Trends.

Unsere Vorlieben für Farben verändern sich permanent, selbst bei der eher langsamen Zyklen unterworfenen Architekturfarbigkeit. Dass dies schon immer so war, beweisen historische Gebäude, vor allem Kirchen, die sich über die Jahrhunderte ganz unterschiedlich präsentiert haben. Stets aber in einem sogenannten Formen- und Farbenkanon, der typisch für einen bestimmten Zeitabschnitt war.
Dieser Zusammenhang gilt auch heute noch, sogar bei Alltagsbauten: Vor 20 Jahren waren Flieder- und leichte Violetttöne angesagt, ganz aktuell befinden wir uns in einer Grünwelle. Darf ein Gebäude, das sich ein halbes Jahrhundert brav im Dorf oder in der Stadt zeigte, nun in einer völlig neuen, progressiv-auffallenden Farbigkeit präsentieren? Ja und nein. Es kommt darauf an, wie sich der Bau in seine Umgebung einfügen soll, welche Bedeutung er hat, welcher Nutzung er unterliegt und wie Farbigkeit und die eigentliche Architektur zusammenpassen. Wer hierzulande einen Fachwerkgiebel mit hellgrünen Balken versieht, dürfte zu Recht Unmut auf sich ziehen.


Die Frage, wie Farbe und Architektur zusammengehören, stellt sich auch immer häufiger bei der erneuten Sanierung von Gebäuden oder Gebäudegruppen, die in der Vergangenheit bereits ein Farbkonzept erhalten haben. Hier gab es schon juristische Auseinandersetzungen über die Verletzung von Urheberrechten des früheren Gestalters – oder des Architekten, der seinem Gebäude eine explizite Farbigkeit verliehen hatte. Dies sind Aspekte, die sich nicht pauschal beurteilen lassen. Aber generell gilt, dass die Farbigkeit dann besonders zu beachten ist, wenn sie eine Einheit mit der Architektur eingeht. Dann sollte man sich sensibel herantasten, prüfen, mit Fachleuten oder auch den ehemaligen Gestaltern sprechen, um Rat fragen, diskutieren.

Klar ist aber auch, dass „alte“ Farbkonzepte nicht automatisch „gut“ sind, sondern durchaus ihre Schwächen haben können, die sich mit Neufassungen korrigieren lassen.

Generell gilt, dass eine Überfassung immer möglich sein sollte, wobei es letztlich um die Frage geht, wie weit sich diese vom Ausgangsbild entfernt. Handelt es sich um eine leichte Verschiebung, die den Zeitgeschmack sanft einbaut – oder ist der Wandel eher mit einer Farb-Revolution zu vergleichen? Rezepte dafür gibt es nicht – es sei denn, es handelt sich um denkmalgeschützte Objekte. Dann stellt sich die Frage erst gar nicht.

Uwe Koos, Sto AG

 

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