Zeigt sich in einem Gebäude erheblicher Schwammbefall, so hat die Gebäudeversicherung für diesen Schaden auch dann aufzukommen, wenn diese Versicherung bereits…
… vom Versicherungsnehmer gekündigt wurde. Voraussetzung ist aber ,dass der Schadenfall noch innerhalb der Vertragslaufzeit entdeckt und der Versicherung gemeldet wurde. Ist der Pilzbefall festgestellt worden, dann muss die Versicherung für das ganze Schadensereignis Schadenersatz leisten. Dies auch dann, wenn sich erst später, nach Versicherungsablauf, weitere Befälle mit Hausschwamm zeigen. Schwammschaden entwickelt sich regelmäßig latent und wird dementsprechend auch vom Versicherungsnehmer erst spät bemerkt.
Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, Az.: 6 U 3/15.
Quelle: Malerblatt 09/2015
Teilen: