Besteht zwischen Vermieter und Mieter Streit über den Schimmelpilzbefall der Mietwohnung und Streit über die Beseitigung beziehungsweise deren Kosten, so steht dem Mieter gegen den Vermieter weder Herausgabe noch ein Auskunftsanspruch über die Ergebnisse einer von dem Vermieter auf seine Kosten wegen des Schimmelbefalls in der Mietwohnung durchgeführten sogenannten Klimamessung zu.
Urteil des Amtsgerichts Bad Segeberg, Az.: 17 C 21/12.
Quelle: Malerblatt 03/2014Teilen: