Wenn ein Fassadenneuanstrich das Gesamterscheinungsbild des Gebäudes verändert, liegt eine bauliche Veränderung und keine bloße Instandsetzung vor.
Das bedeutet, dass für diesen Fall alle Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage dieser baulichen Veränderung einheitlich zustimmen müssen. Ein nur mehrheitlicher Beschluss reicht nicht aus und kann deshalb vor Gericht erfolgreich angefochten werden. Urteil des Landgerichts München I, Az.: 36 S 1982/12.
Quelle: Malerblatt 07/2013Teilen: