Ein PVC-Fußbodenbelag, der in gewerblichen Räumen (hier: Arztpraxis) verlegt ist, hat im Allgemeinen eine Lebenserwartung von 20 Jahren.
Mit einem solchen Alter ist der Bodenbelag meist vollständig abgenutzt. Der Vermieter ist dann verpflichtet, diesen altersbedingt abgenutzten Bodenbelag zu erneuern. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: 24 U170/10. jlp
Quelle: Malerblatt 10/2012
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