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Sozialversicherung

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Sozialversicherung

Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH führt zu einem Schadenersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer.

Aber nur, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren. In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen. Urteil des Bundesgerichtshofs, Az.: II ZA 4/09.

Quelle: Malerblatt 02/2012
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