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Betonsanierung DIN EN 1504

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Betonsanierung DIN EN 1504

„Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken“ – Auswirkungen und Folgen für die Praxis.

Für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken ist seit 1. Januar 2009 die Europäische Norm EN 1504 verbindlich anzuwenden. Für Auftraggeber, Planer und Verarbeiter stellt sich die Frage, welche Konsequenzen diese Europäische Richtlinie für die Planung und Ausführung von Betonsanierungsarbeiten hat.
Ziel der EN 1504 ist es, in Europa einheitliche Regeln für Schutz- und Instandsetzungsprodukte zu schaffen. Entgegenstehende nationale Regelungen haben Nachrang, um einen freien Warenverkehr in Europa zu gewährleisten. Die EN 1504 stellt Anforderungen an einzelne Bauprodukte, die nach einem festgelegten Verfahren gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung umfaßt technische Daten wie Wasserdampfdurchlässigkeit, Rißüberbrückungsfähigkeit, Druckfestigkeit etc. Für diese Daten werden in der Regel keine absoluten Meßwerte sondern Mindestwerte oder Klassen angegeben z. B.

• Haftvermögen > 1,5 N/mm²
• Wasserdampfdurchlässigkeit: Klasse I (entspricht einem sd-Wert < 5 m)
• Rißüberbrückung A 1 (entspricht einer statischen Rißüberbrückung > 0,1 mm).

Ein Vergleich von Produkten anhand der CE-Kennzeichnung ist daher nur bedingt möglich, zumal eine Reihe von Angaben freiwillig ist. Die Leistungsmerkmale, die mit NPD bzw. KLF versehen sind, bedeuten „No performance determined“ oder zu deutsch „Keine Leistung festgelegt“.
Die EN 1504 besteht aus zehn Teilen, von denen bisher aber nur die Teile 2–7 harmonisiert (und damit verbindlich) sind (siehe Tabelle 1).
Der sachkundige Planer soll nach dem europäischen Gedanken „freedom for the designer“ (Freiheit für den Planer) aus den einzelnen Produkten die für den jeweiligen Anwendungsfall passenden Materialien auswählen und als System für das jeweilige Objekt zusammenstellen. Das weicht von dem bisher in Deutschland verwendeten Systemgedanken ab.


Besonderheiten bei Produkten für den Oberflächenschutz (EN 1504 Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton)

In der „Instandsetzungs-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) sind bewußt Oberflächenschutzsysteme definiert, bei denen die einzelnen Produkte einer Systemprüfung unterzogen werden (z.B. Parkhausbeschichtung OS 11a).
Um die guten Erfahrungen, die mit bewährten Systemen bestehen, nicht aufzugeben, wurde die nationale (für Deutschland relevante) Ergänzungsnorm DIN V 18026 eingeführt. In dieser Norm sind die bekannten OS-Systeme aus der Instandsetzungs-Richtlinie aufgenommen. Die DIN V 18026 definiert Anforderungen an Produktsysteme und ordnet Produkte der EN 1504-2 den Verwendungsbereichen (OS-Klassen) der RiLi-SIB zu. Durch diese nationale Ergänzungsnorm bleiben somit die bekannten OS-Systeme erhalten.

Besonderheiten bei Produkten für die Betoninstandsetzung (EN 1504 Teil 3: Statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung und Teil 7: Korrosionsschutz der Bewehrung)

Für Instandsetzungsmörtel und den Korrosionsschutz der Bewehrung gibt es bisher noch keine verbindliche nationale Ergänzungsnorm. In der Bauregelliste des DIBt ist festgelegt, daß für diese Produkte weiterhin Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse notwendig sind, wenn sie im standsicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt werden. Diese Regelung steht jedoch im Widerspruch zu der DIN EN 1504 und wird kontrovers diskutiert.

 

Für die Betonsanierung im standsicherheitsrelevanten Bereich werden Produkte künftig einheitlich gekennzeichnet.


Änderungen bei der Produktüberwachung

Wesentliche Änderungen gibt es bei der Überwachung der Produkte. Bisher erfolgte eine Erstprüfung des Produktes (oder des Systems) durch ein akkreditiertes Prüfinstitut. Im Rahmen der Fremdüberwachung wurden beim Hersteller stichprobenartig einzelne Chargen überprüft und mit den Ergebnissen der Erstprüfung verglichen. Für die Qualität der übrigen Chargen war allein der Hersteller verantwortlich.
Gemäß EN 1504 wird die Produktqualität nun durch die „Werkseigenen Produktionskontrollen (WPK)“ sichergestellt. Es erfolgt keine externe Materialprüfung durch ein Prüfinstitut. Die Prüfungen können vom Hersteller durchgeführt werden, jedoch erfolgt eine Erstinspektion des Werks sowie eine Kontrolle der WPK durch ein anerkanntes Prüfinstitut. Somit ist sichergestellt, daß alle Produktionschargen nach einem festgelegten Schema überprüft werden.

Änderungen bei der Produktkennzeichnung

Produkte nach EN 1504 werden mit einem CE-Kennzeichen versehen und können somit innerhalb von Europa gehandelt und vertrieben werden. Die CE-Kennzeichnung erfolgt auf dem Gebinde oder auf den Begleitpapieren.
Für die Verwendung im standsicherheitsrelevanten Bereich müssen die Produkte in Deutschland zusätzlich mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Das Ü-Zeichen dokumentiert die Konformität mit der DIN V 18026 (OS-Systeme) bzw. mit der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (PCC-Mörtel).

Änderungen für die Verarbeitung der Produkte

Teil 10 der DIN EN 1504 „Anwendung von Produkten und Systemen auf der Baustelle, Qualitätsüberwachung der Ausführung“ ist bisher nicht bauaufsichtlich eingeführt. Für die Verwendung der Baustoffe ist daher nach wie vor die DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ anzuwenden. Für Ingenieurbauwerke kann die ZTV-ING (SIB) als zusätzliche Vertragsbedingung vereinbart werden.

Fazit

Mit den bisher bauaufsichtlich eingeführten Teilen der EN 1504 ergeben sich zahlreiche Änderungen bei der Kennzeichnung und bei der Überwachung von Bauprodukten, die zum Schutz und zur Instandsetzung von Beton eingesetzt werden. Durch zusätzliche nationale Normen und durch die Tatsache, daß Teile der Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb nach wie vor Bestand haben, wird es bei den bestehenden Produktsystemen und bei den Verarbeitungsrichtlinien vorerst keine gravierenden Veränderungen geben.

Martin Gies
Quelle: Technikforum 02/2009
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