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Streitfrage Algen und Pilzbefall

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Streitfrage Algen und Pilzbefall

Wer ist verantwortlich, wenn Fassaden von Algen und Pilzen befallen werden? Was für Innen gilt, gilt nicht unbedingt für außen.

Die Mitglieder des Internationalen Sachverständigenkreises Ausbau & Fassade (ISK) haben die wichtigsten Erkenntnisse zu dieser Streitfrage für den Verarbeiter zusammengefasst. Die auf langjährige Gutachtertätigkeit aufbauende Erkenntnis „Was trocken bleibt, bleibt algenfrei“ lässt keinen Widerspruch, kein Gegenargument zu. Dies ist aber an Fassaden nicht vollständig zu verwirklichen, denn Fassaden können nicht dauerhaft und vollflächig trocken gehalten werden. Fassaden werden durch Niederschlag und Tau mehr oder weniger oft und intensiv mit Feuchte belastet. Feuchtigkeit wiederum ist die wichtigste Lebensgrundlage für Mikroorganismen (Algen, Pilze).
Die Putze und Farben herstellenden Industrien sahen in der Verwendung von Bioziden, also im Zusatz von für Mikroorganismen giftigen Wirkstoffen in die Beschichtungsmaterialien, eine Möglichkeit, das Wachstum von Algen und Pilzen zu verhindern. Internationale Versuche (z.B. der EAWAG, Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz, Dübendorf, oder der BAM, Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin) haben jedoch ergeben, dass die in Beschichtungsstoffen (Putze, Farben) eingesetzten Mittel gegen Algen- und Pilzbewuchs schneller, als man bisher annahm, ausgewaschen und damit unwirksam werden (innerhalb von etwa zwei bis drei Jahren).
Die Mitglieder des Internationalen Sachverständigenkreises Ausbau & Fassade (ISK), D-A-CH, mehrheitlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, kommen aufgrund ihrer jahrzehntelangen Bau- und Beratungspraxis sowie Gutachtertätigkeit zu folgenden Erkenntnissen:

1. Ein Befall mit Algen und Pilzen ist auch mit Bioziden nicht sicher und dauerhaft zu verhindern. Über diese Tatsache ist der Bauherr nachvollziehbar zu informieren:

  • Wenn der Bauherr sich professioneller Baufachleute (Architekt, Planer, Bauunternehmer) bedient, von jedem Einzelnen dieser Experten, sofern dessen Tätigkeit mit der Fassadenplanung, -konstruktion und/oder -ausführung verbunden ist.
  • Auch durch die Produkthersteller ist aufzuklären, indem auf den Gebinden und Verpackungen klar und deutlich die bioziden Inhaltsstoffe angeführt werden und außerdem auf deren zeitlich begrenzte Wirksamkeit, z.B. durch Auswaschungen, hingewiesen wird.

2. Den Gebäude- und Dachformen (Architektur) kommt eine besondere Rolle beim Befall von Fassaden mit Algen und Pilzen zu. Die gegenwärtig modernen, meist sehr glatten Fassaden ohne nennenswerten konstruktiven Witterungsschutz (Dachüberstand) werden regelmäßig bewittert und damit befeuchtet. Dem Planer solcher Gebäudeformen obliegt deshalb die Pflicht, den Bauherrn auf die Möglichkeit (bzw. konstruktiv bedingte höhere Wahrscheinlichkeit) eines mikrobiellen Befalls nachweislich, also schriftlich, hinzuweisen. Jedem Fassadenfachmann ist klar, dass bei Ausführung größerer Dachüberstände ein Befall mit Mikroorganismen kaum eintritt. In einem kürzlich ergangenen Urteil des OLG Frankfurt heißt es deshalb: „Diesen Konstruktionsfehler (zu geringer Dachüberstand, Anm.) hat der Beklagte (hier Bauträger) zu verantworten… .“

3. Der ausführende Unternehmer (Stuckateur, Maler,…) kann weder die Planung noch das regionale Kleinklima, das auf das Gebäude einwirkt, und schon gar nicht die Wirksamkeit der Inhaltsstoffe in den von ihm zugekauften Beschichtungsmaterialien (Putze, Farben) beeinflussen. Er bringt lediglich ein Industrieprodukt an der Fassade an. Seine handwerkliche Tätigkeit (Aufrühren, Anmischen, Aufziehen, Verreiben, Glätten, Strukturieren) nimmt keinen Einfluss darauf, ob und wann eine Fassade mit Algen und/oder Pilzen befallen wird oder nicht.

4. Im Voraus abzuschätzen, ob aus regionalklimatischen Einflüssen Algen- oder Pilzbefall, z.B. in einem Neubaugebiet oder bei einem renovierten Altbau, auftreten wird oder nicht, ist weder für den Planer noch den Fachunternehmer möglich. Sind allerdings in der Umgebung der neu auszuführenden Fassade bereits bestehende Gebäude oder andere Gegenstände (wie z.B. Gehwegplatten, Verkehrszeichen,…) schon mit Algen und/oder Pilzen befallen, ist die Gefahr für einen mikrobiellen Befall an der neuen Fassade absehbar.

Dr. Uwe Erfurth, Deutschland
Michael Hladik, Österreich
Dipl.-Ing. (FH) Hans Kögler, Deutschland
Eidgen. Gipsermeister Walter Schläpfer u.
Eidgen. Gipsermeister Heinz Staub, Schweiz
Dipl.-Ing. (FH) Ralf Wagner, Deutschland
Dipl.-Ing. (FH) Markus Weissert, Deutschland
Quelle: Malerblatt 01/2011
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