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Asbestsanierung

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Asbestsanierung

Bei Sanierungen treffen Handwerker häufig auf diesen krebserzeugenden Stoff, der in den siebziger Jahren gern verbaut wurde.

Asbesthaltige Baumaterialien wurden in den achtziger Jahren aufgrund ihrer hervorragenden Eigenschaften in großen Mengen verbaut. Bei Sanierungen treffen Handwerker häufig auf diesen krebserzeugenden Stoff. Nach Angaben der International Labour Organization der UN sterben weltweit jedes Jahr Tausende Menschen an den Folgen asbesttypischer Krankheiten. Bei Sanierungen ist daher unter Beachtung einschlägiger Verordnungen und Richtlinien mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Nachfolgend das Beispiel einer Asbestsanierung in einem Bürogebäude in Stuttgart:
In der im Vorfeld der Sanierung in Auftrag gegebenen Schadstoffuntersuchung wurde die Wandfarbe in zentralen Teilen des Gebäudes als asbest-haltig identifiziert und als dringend sanierungsbedürftig eingestuft, da bei jeder mechanischen Bearbeitung der Wandfarbe z.B. durch Bohren von Löchern große Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden könnten.
Aufgrund der großen Risiken durch falschen Umgang mit dem Gefahrstoff, der notwendigen Spezialausrüstung sowie des notwendigen Know-hows in Sachen Arbeitsschutz, ist eine solche Sanierungsmaßnahme nur durch auf Schadstoffsanierungen spezialisierte und zugelassene Unternehmen, wie in diesem Fall die Firma HOWE aus Kirchheim/Teck, durchzuführen.

Arbeitsschutzvorschriften

Die für Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest maßgebliche technische Richtlinie ist die TRGS 519 (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe), welche die Forderungen der übergeordneten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – im speziellen die Arbeitsschutzvorschriften – konkretisiert. Hierzu gehört die Gefährdungsbeurteilung, welche vor jedem Sanierungsvorhaben durchzuführen ist und den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Nachdem beim vorliegenden Objekt die Sanierungsarbeiten als umfangreich einzustufen sind, wurden die maximal möglichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.


Schutzausrüstung

Hierzu gehört die komplette Abschottung des Arbeitsbereichs. Der Zugang zu diesem sogenannten Schwarzbereich erfolgt über eine Vier-Kammer- Personenschleuse. Im Schwarzbereich selbst wird mit speziellen Filteranlagen die Luft über Schwebstofffilter gereinigt und nach außen geführt. Hierbei wird der im Arbeitsbereich vorgeschriebene und technisch überwachte Unterdruck von $ 20 Pa sowie der minimal notwendige Luftwechsel von fünf erzeugt. Die im Arbeitsbereich eingesetzten Sanierungsschleifer Renofix von Protool, zum Abtrag der asbesthaltigen Wandfarbe, werden direkt von bauartgeprüften Absauggeräten der Staubklasse H (ehemals K1) abgesaugt. Neben der technischen Ausstattung kommt der persönlichen Schutzausrüstung der im Schwarzbereich arbeitenden Personen eine besondere Bedeutung zu. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Einweg-Schutzanzug und Überschuhen, welche in jeder Maskenpause nach zwei Stunden entsorgt werden, Handschuhen sowie einer Vollmaske mit Partikelfilter P3.

Vorgehensweise

Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest müssen mindestens sieben Tage vor Arbeitsbeginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde am Standort des Objekts sowie der Berufsgenossenschaft gemäß Anhang III Nr. 2.4.2 GefStoffV und 3.2 TRGS 519 angezeigt werden. Der eingerichtete Schwarzbereich muss vom Gewerbeaufsichtsamt vor Beginn der Sanierungsarbeiten freigegeben werden. Erst danach kann mit den Arbeiten begonnen werden, im vorliegenden Fall mit dem Abschleifen der asbesthaltigen Wandfarbe. Der gesamte Arbeitsbereich muss extrem sorgfältig gesäubert werden. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt die sogenannte Freimessung, in der nachgewiesen wird, dass die Asbestfaserkonzentration im Schwarzbereich 500 Fasern/m³ unterschreitet. Danach kann der Schwarzbereich abgebaut werden.


Asbesthaltige Farbe entfernen

Die Asbestsanierung des Bürogebäudes stellte die Firma HOWE vor eine besondere Herausforderung, da aufgrund der Größe des Objekts sowie des engen Zeitplans eine effektive Form des Abtrags gefunden werden musste.

Das angedachte Verfahren, die as-besthaltige Wandfarbe durch Trockeneisstrahlen abzutragen, erwies sich aufgrund des sehr weichen Putzuntergrundes als nicht durchführbar. Die zweite Möglichkeit, die Farbe über Sandstrahlen von der Wand zu bekommen, wäre durch die geringe Abtragsleistung zu zeitaufwendig gewesen.

Die dritte Alternative war, die Farbe mittels speziellen Sanierungsschleifern von der Wand abzutragen. Dies erwies sich aufgrund der großen Abtragsgeschwindigkeit als äußerst effektiv und sauber, da alle entstehenden Stäube direkt an der Maschine von den bauartgeprüften H-Staubsaugern aufgenommen wurden. Verwendet wurden die Sanierungsfräsen und -schleifer RenoFix RGP 130, RGP 80 und RGP 3 von Protool. Für die Flächen überzeugte die RGP 130 mit der 130-mm-Diamantschleifscheibe neben dem enormen Abtrag vor allem durch die Tiefeneinstellung, welche verhinderte, dass der Sanierungsschleifer zu tief in den weichen Untergrund eindringen konnte, schließlich galt es, nur die asbesthaltige Farbe abzutragen. Mit der RGP 80 wurden kleinere Flächen, speziell in den Türleibungen bearbeitet, mit der kleinen RGP 3 konnten auch die Ecken in den Türleibungen schnell bearbeitet werden.

Den im Anschluss durchzuführenden Reinigungsarbeiten ist besonderes Augenmerk beizumessen, entscheiden diese doch maßgeblich über den Erfolg der Freimessung und über die Auflösung des Schwarzbereiches. Im Fall unserer Baustelle nahmen diese genauso viel Zeit in Anspruch wie die Schleifarbeiten. Alle Werkzeuge, welche im Schwarzbereich eingesetzt werden, müssen sorgfältig gereinigt werden.

Asbest ist mit Vorsicht zu behandeln, aber beherrschbar, wenn man die einschlägigen Richtlinien hinsichtlich Arbeitsschutz und Entsorgung kennt.

Andreas Buck, Protool
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