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Brandschutz bei WDVS

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Brandschutz bei WDVS

Seit diesem Jahr gelten neue Brandschutzmaßnahmen für WDVS. Wie die Vorschriften aussehen, erfahren Sie hier.

Brandschutztechnische Anforderungen an Außenwandbekleidungen sind Deutschland in den Landesbauordnungen und ergänzenden Verordnungen geregelt. Abhängig von der Gebäudeklasse ergeben sich unterschiedliche Anforderungsniveaus. Darüber hinaus können sich zusätzliche Forderungen aus objektspezifischen Brandschutzkonzepten, privatrechtlichen Forderungen und Verträgen, Ausschreibungen sowie besonderen Gebäudesituationen ergeben. Diese Anforderungen gelten allgemein und sind unabhängig von der vorgesehenen Art der Fassadenbekleidung.

Unterschiedliche Systeme

Um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern, werden dessen Außenwände sowohl im Neubau als auch in der Sanierung gerne mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) versehen. Hierfür steht eine Vielfalt unterschiedlicher Systemlösungen zur Verfügung. Die Bandbreite der angebotenen Systeme ermöglicht die individuelle Anpassung an das Objekt, an die Anforderungen des Baurechts sowie an die Präferenzen und Gestaltungswünsche des Auftraggebers. Die Systeme unterscheiden sich unter anderem durch den eingesetzten Dämmstoff, der wiederum die brandschutztechnischen Eigenschaften eines WDVS maßgeblich beeinflusst. WDVS werden daher im Rahmen des Zulassungsverfahrens als Gesamtsystem umfangreichen Tests unterzogen. Dazu zählen Brandprüfungen, auf deren Grundlage Baustoffklassen und systemtypische Brandschutzmaßnahmen festgelegt werden. Beispiele möglicher Einstufungen sind in der Tabelle aufgeführt:

Im Zuge der Planung ist zu prüfen, welche WDVS-Eigenschaften baurechtlich und privatrechtlich (z. B. durch Ausschreibung) für ein Objekt gefordert werden. WDVS mit Dämmstoffen aus expandiertem Polystyrol (EPS) sind bei Beachtung der zulassungsgemäßen Brandschutzmaßnahmen als schwer entflammbar eingestuft. Angesichts der sich seinerzeit abzeichnenden Entwicklung hin zu größeren Dämmstoffdicken hat der Fachverband WDVS vor zehn Jahren im Zuge eines Projekts Lösungen entwickelt, mit denen die Brandweiterleitung an der Fassade im Falle eines Raumbrands begrenzt wird. Dies kann durch den Einbau eines Sturzschutzes über allen Gebäudeöffnungen oder durch umlaufende Brandriegel in mindestens jedem zweiten Geschoss geschehen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen konnte im Zuge von Realbrandversuchen an abbruchreifen Gebäuden nachgewiesen werden. Die Situation eines Raumbrands wurde aufgrund der Häufigkeit und Brandlast damals als das relevanteste Szenario betrachtet.


 

Typische Brandquellen

Nach mehreren Brandereignissen im Zusammenhang mit WDVS hat die Bauministerkonferenz 2012 eine von Herstellern unabhängige Expertengruppe beauftragt, den Brandschutz von WDVS kritisch zu prüfen. Nach Auswertung der von den Feuerwehren gesammelten Informationen über Brandereignisse stellte die Bauministerkonferenz fest, dass fachgerecht nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Bei der Analyse der Fälle wurde auch deutlich, dass die Häufigkeit einer Brandentstehung unmittelbar vor der Fassade in den letzten Jahren zugenommen hat. Als typische Brandlasten gelten Abfallsammelbehälter, Anbauten aus brennbaren Baustoffen, beispielsweise Carports und Einhausungen von Sammelbehältern, sowie abgestellte Fahrzeuge.

Sockelbrand

Dieses Szenario „Sockelbrand“ wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Auftrag der Bauministerkonferenz unabhängig untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Brandschutzmaßnahmen, die bisher nur über Öffnungen angebracht wurden, nunmehr auch über den Brandstellen am Sockel angebracht werden sollen. Bei den nachfolgenden Versuchen wurden daher Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert und erfolgreich getestet, mit denen WDVS mit EPS-Dämmstoffen gegen dieses Brandrisiko besser geschützt werden können.
Seit 1. Januar 2016 sind die Schutzmaßnahmen durch Änderungs- und Ergänzungsbescheide in alle relevanten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eingeflossen und bei Bauausführungen zu berücksichtigen. Unterschieden werden Fassaden nun nach Bereichen, auf die nur Raumbrände (oberhalb des dritten Geschosses) und solche, auf die auch Brände vor der Fassade einwirken können (die unteren drei Geschosse). In der Schutzzone Raumbrand gelten weiterhin die bekannten, alternativ anzuwendenden konstruktiven Brandschutzmaßnahmen: Sturzschutz über jeder Öffnung oder horizontal umlaufender Brandriegel in jedem zweiten Geschoss.

Schutzmaßnahmen

Um ein EPS-WDVS mit Putzschicht und Dämmstoffdicken bis 300 Millimetern gegen Brandeinwirkungen durch brennende Müllcontainer, Pkw oder Ähnliches zu schützen, sind jetzt folgende Maßnahmen vorzusehen (Abb. 1):

  • Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS angebracht bzw. maximal 90 Zentimeter oberhalb der Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen, z. B. Parkdächern, also oberhalb des Spritzwasserbereichs. Bei Balkonplatten, Loggien und zurückgesetzten Staffelgeschossen ist dies nicht erforderlich (vgl. FAQ-Liste des DIBt zu den neuen Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS).
  • Ein zweiter Brandriegel ist im Bereich der Decke des 1. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen vorzusehen. Der Achsabstand zum Brandriegel darunter darf höchstens drei Meter betragen. Wird das nicht eingehalten, müssen am Erdgeschoss weitere Riegel angebracht werden.
  • Ein dritter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder angrenzender horizontaler Gebäudeteile anzubringen. Jedoch darf zu dem darunter angeordneten zweiten Brandriegel ein Achsabstand von acht Metern nicht überschritten werden. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Weitere Brandriegel sind gegebenenfalls vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen, z. B. zu Durchgängen, -fahrten und Arkaden, soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.
  • Zusätzlich ist ein Brandriegel („Abschlussriegel“) im Abstand von maximal einem Meter unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten anzuordnen, z. B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines brennbaren Dachs.


Ausführung klar geregelt

Nicht nur die Anordnung der Brandriegel zum Schutz gegen Brände von außen, sondern auch deren Art und Ausführung sind klar geregelt. Diese Brandriegel müssen nach aktuellem Stand aus nicht brennbaren Mineralwolle-Lamellen bestehen und mindestens 200 Millimeter hoch sein. Sie sind mit mineralischem Klebemörtel vollflächig auf mineralischen Untergrund zu kleben und zusätzlich zu dübeln. Die Dübel müssen für WDVS zugelassen sein und ein Spreizelement aus Stahl aufweisen.

Der Abschlussriegel ist mit einem Klebemörtel vollflächig anzukleben. Eine zusätzliche Dübelung des Abschlussriegels ist nur erforderlich, wenn dies nötig ist, um Lasten aus Winddruck (Windsog) aufzunehmen. Gebäudeinnenecken werden mindestens im Bereich der oben genannten ersten drei Brandriegel mit einem verstärkten Gewebeeckwinkel ausgeführt. Das Putzsystem muss in einer Dicke von mindestens vier Millimetern aufgetragen werden. Weitere Details werden in den Zulassungen der WDVS beschrieben.

Nicht brennbar

Die dargestellten Maßnahmen für die Schutzzone Sockelbrand gelten für schwer entflammbare WDVS mit angeklebten sowie angeklebten und gedübelten EPS-Dämmstoffen bis 300 Millimetern Dicke sowie bei mit Halteschienen befestigten EPS-Dämmplatten bis 200 Millimetern Dicke. Sie gelten mit ergänzenden Hinweisen auch für die Aufdopplung bestehender WDVS.
Bei einigen Gestaltungsvarianten eines WDVS ist die Ausführung des Erdgeschosses mit einer nicht brennbaren Außenwandbekleidung oder schwer entflammbarem WDVS mit nicht brennbarem Dämmstoff vorgeschrieben. Anzuordnen ist diese oberhalb eines maximal 90 Zentimeter hohen Spritzwassersockels beliebiger Ausführung über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen bis zur Höhe der Decke über dem 1. Geschoss, jedoch bis auf mindestens drei Meter Höhe. Details finden sich in den jeweiligen Systemzulassungen. Diese Regelung bezieht sich auf die folgenden beiden Varianten:

  1. WDVS mit angeklebtem und zusätzlich angedübeltem EPS-Dämmstoff mit einer Dämmstoffdicke bis maximal 200 Millimeter auf massiv mineralischen Untergründen mit angeklebter Keramik- oder Natursteinbekleidung.
  2. WDVS mit angeklebtem EPS-Dämmstoff mit Dämmstoffdicke bis maximal 200 Millimeter auf Untergründen des Holztafelbaus mit Putzschicht.

Auszuführen ist die äußere Beplankung der Wände bis zur Höhe der Decke des 3. Geschosses über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen hier zusätzlich mit nichtbrennbaren Plattenwerkstoffen der Baustoffklasse DIN 4102-A oder Klassen A1 beziehungsweise A2-s1, d0 nach DIN EN 13501–1. WDVS mit EPS-Dämmstoffdicken über 300 Millimter werden seitens des Fachverbands nicht empfohlen.

 


Buchtipp

Die neue Technische Systeminformation WDVS & Brandschutz des Fachverbands WDVS mit zahlreichen Ausführungsbeispielen kann bei der Geschäftsstelle des Verbands zum Preis von 19,90 Euro bestellt werden: www.fachverband-wdvs.de. Sie enthält Hinweise, wie sich Brandfälle mit Müllcontainern und ähnlichen Brandlasten vermeiden lassen. Die Hinweise entsprechen dem Merkblatt der Bauministerkonferenz vom 18. Juni 2015 (vgl. DIBt-Newsletter 3/2015). Der Fachverband empfiehlt außerdem, mit dem ausführenden Fachhandwerker einen Inspektions- und Wartungsvertrag abzuschließen. Der Handwerker prüft u. a. regelmäßig, ob die schützende Putzschicht des Fassadensystems intakt ist und setzt mögliche Beschädigungen umgehend instand.
www.fachverband-wdvs.de

Ralf Pasker/Werner Ma
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