Wird ein altes WDVS wegen Verschmutzung oder Neugestaltungswunsch überarbeitet, stellt sich die Frage der Farbgebung.
Kann man Bestands-WDVS mit dunklen Farbtönen beschichten?
Im Trend liegen intensive Farbtöne, auch bei großen Fassadenflächen. Wird vom Architekt oder Kunden ein dunkler Farbton mit Hellbezugswert unter 20 gewünscht, steht der Auftragnehmer vor folgendem Problem:
Der Hellbezugswert der Schlussbeschichtung darf im Regelfall den Wert 20 nicht unterschreiten, denn bei einem zu verwendenden Farbton mit HBW unter 20 kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Aufheizungen, thermisch bedingte Wechselwirkungen und Spannungen zu Verformungen und Rissen in der Armierung und/oder Putzschale kommt.
Zudem können eine fehlerhafte Verklebung, Unterschreitung von Mindestschichtdicken des Unterputzes und qualitativ minderwertige Produkte – in Verbindung mit dem dunklen Farbton – zu Mängeln an der Bestandsfassade führen.
Werden dennoch Hellbezugswerte unter 20 geplant, so muss das jeweilige WDVS darauf technisch – z.B. durch spezielle Armierung und/oder Pigmentierung – ausgerichtet sein! Da aber oft das „WDV-System im Bestand” vom Auftragnehmer nicht erstellt wurde und ihm die Qualität und Ausführung unbekannt sind, ist ein Überarbeiten im Farbton mit Hellbezugswert unter 20 voller Risiken.
Fazit
Die richtige Farbauswahl liegt nicht immer in der Hand des Auftragnehmers. Er sollte aber darauf hinweisen, dass bei dunkel zu streichenden WDVS-Fassaden im Bestand selbst bei Farbtönen mit speziellen infrarotreflektierenden Pigmenten das Risiko besteht, dass Rissbildung und weitere Schäden entstehen können. Und er sollte diese Bedenken dem Auftraggeber schriftlich mitteilen (siehe BFS-21).
Quelle: Malerblatt 07/2014