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Prüfung von Putzoberflächen

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Prüfung von Putzoberflächen

Was bedeutet in der Ausschreibung die Bezeichnung „mineralischer Trockenmörtel CS II nach DIN EN 998-1“?

Welche Anforderungen muss ein Beschichtungsmaterial erfüllen, wenn der Architekt „Gips-Putztrockenmörtel B1 nach EN 13279-1“ fordert? Fragen, die verdeutlichen, dass neben der praktischen Prüfung mineralischer Putzuntergründe weitere Kriterien zu beachten sind.

Besonders zu nennen sind hier aktuelle Regelungen im Bereich der nationalen und europäischen Normung. Diese spielen in der Angebots-, Planungs- und Beratungsphase eine zentrale Rolle, denn nur so können bei vorhandenen Untergrundmängeln und Bedenken Einschränkungen bei der Gewährleistung kundgetan und technisch korrekt begründet werden. In Teil 5 der Malerblatt-Serie zur Untergrundprüfung geht es daher um aktuelle technische Normen für mineralische Putzmörtel.

Bei neu erstellten Putzflächen (z.B. im Neubau) sind die Herstellerangaben meist verfügbar und können folglich in die Beurteilung des Untergrundes einfließen. Zur Qualität eines zu prüfenden bestehenden Altputz-Untergrundes gibt es häufig keine näheren technischen Angaben. Vor Ort auf der Baustelle zählt daher die Bewertung des Erscheinungsbildes bzw. das Ergebnis der Untergrundprüfung. Diese beinhaltet sowohl die konkrete Benennung des Putzmörtels als auch des ihm zugeordneten Kurzzeichens und der Druckfestigkeiten. Und dazu muss man wissen, was sich im Bereich Normung verändert hat bzw. für Leistungsbeschreibungen und Ausführungsunterlagen relevant ist. Die Hersteller von Anstrich- und Beschichtungssystemen nennen in ihren Praxismerkblättern und Verarbeitungsempfehlungen ebenfalls Kurzzeichen und Druckfestigkeitsangaben, um die Eignung ihrer Produkte für Putzuntergründe zu verdeutlichen.


Gültige Normen

Einerseits ist hier die EN 998-1 „Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau – Teil 1: Putzmörtel“ zu nennen. Sie definiert Kurzzeichen für mineralische Oberputze, wie zum Beispiel GP für Normalputzmörtel, LW für Leichtputzmörtel und T für Wärmedämmputzmörtel. Außerdem erfolgt eine Klassifizierung der Eigenschaften von Festmörteln mit den Angaben Druckfestigkeit (CS), kapillare Wasseraufnahme (W) sowie eine Bewertung zur Wärmeleitfähigkeit (T).

Für Gipsbinder und Gips-Trockenmörtel gilt die DIN EN 13279-1: „Begriffe und Anforderungen“. In dieser Norm werden Putzarten, deren Kurzzeichen sowie verschiedene Anforderungen an Gips-Trockenmörtel festgelegt, wie der Gehalt an Gipsbinder, Versteifungsbeginn, Biegezug- und Druckfestigkeit, Oberflächenhärte, Haftfestigkeit.


Anwendung in der Praxis

Seit Dezember 2014 bzw. Juli 2015 ersetzt die aktuelle zweiteilige Norm DIN 18550 „Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen“ die DIN V 18550 (2005-04). Sie enthält ergänzende Festlegungen – in Teil 1 zu DIN EN 13914-1 für Außenputze und in Teil 2 zu DIN EN 13914-2 für Innenputze – und greift zusätzliche Themen und Problemstellungen auf, wie beispielsweise die Klassifizierung und Beurteilung von Rissen, Armierungen mit Gewebeeinlagen, Qualitätsstufen für Innenputzoberflächen und Lehmputze. Für die Ausführung und Verarbeitung von Putzen müssen also aktuell einige Normen, sowohl die europäischen als auch die nationalen berücksichtigt werden.

Welche Fassaden- bzw. Innenfarbe kann nun fachgerecht eingesetzt werden, wenn in der Ausschreibung „mineralischer Trockenmörtel CS II nach DIN EN 998-1“ oder „Gips-Putztrockenmörtel B1 nach EN 13279-1“ als Putze genannt sind? Die Antworten auf diese Fragen finden sich ebenfalls in den BFS-Merkblättern Nr. 9 und Nr. 10. Was passiert, wenn die Putzart und Untergrundbeschaffenheit bei der Planung und Ausführung von Beschichtungsarbeiten nicht beachtet werden, veranschaulichen die folgenden Beispiele aus der Praxis sehr eindrucksvoll.

Für die Fassade des auf dem Foto gezeigten wärmegedämmten Mehrfamilienhauses mit einem mineralischen Edelkratzputz CS I nach EN 998-1 mit einer möglichen Druckfestigkeit 0,4 bis 2,5 N/mm² wäre eine Dispersions-Silikatfarbe oder Siliconharzfarbe die geeignete Beschichtung gewesen. Stattdessen wurde die Putzoberfläche – auch aufgrund des Farbtonwunsches – mit einer wetterbeständigen Acrylat-Fassadenfarbe beschichtet. Bedingt durch die geringe Untergrund-Druckfestigkeit entstanden hier zwischen Beschichtung und Putzoberfläche große Spannungsunterschiede. Die Folge sind Rissbildungen und Abplatzungen. Zudem wird der in der Putzschicht vorhandene höhere Kalkanteil durch die karbonatisationsbremsende Wirkung der Kunststoff-Dispersionsfarbe zusätzlich in seiner Substanz geschädigt.

Das nächste Bild ist ein anschauliches Beispiel für eine unzureichende Untergrundbeschaffenheit bzw. Vorbehandlung: Zu sehen ist ein Maschinengipsputz (z.B. Gips-Putztrockenmörtel B1 gem. EN 13279-1) als Untergrund, der nicht die vorgesehene Anforderung der Druckfestigkeit 2 N/mm² erreicht hat und dessen Oberfläche stark kreidend ist. Die vorhandene organisch gebundene Strukturbeschichtung weist in Teilbereichen Hohlstellen auf und löst sich bei mechanischer Beschädigung ab.

Fazit

Putzoberflächen im Innen- und Außenbereich sind sach- und fachkundig zu prüfen und zu bewerten. Hierzu ist die Untergrundprüfung auf der Baustelle und die Kenntnis der aktuell gültigen Normen und Richtlinien notwendig. Erst beides zusammen schafft die optimalen Voraussetzungen, um in Planung, Beratung und bei der praktischen Ausführung die richtigen Entscheidungen zu fällen.

Johanna Westermeier

Fotos: Brillux

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