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Bei der Fassadeninstandsetzung eines Wohn- und Geschäfthaus in Berlin sollte der Altputz erhalten bleiben.
Vorgabe der Bauherren war die Instandsetzung einer Außenfassade an einem fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus in Berlin in der Lietzenburgerstraße 99. Dabei wurde aus ökologischen und ökonomischen Gründen angestrebt, den Altputz soweit wie möglich zu erhalten.
Schadensbilder
Die Vorschädigungen der Altfassade zeigten sich in Form von Rissbildungen, Putzausbrüchen, Zerstörung der Stuckgesimse sowie partiellen Farbabplatzungen. Besonders im Bereich der Balkonbrüstungen bzw. Untersichten war der Altputz durch massive Feuchteeinwirkung stark geschädigt. Die Stuckgesimse bestanden größtenteils aus Gipsmörteln, die bei der Reprofilierung wieder mit Gips aufgebaut wurden. Hierzu wurde akribisch darauf geachtet, gipshaltige Materialien von zementgebundenen Mörteln zu trennen.
Grundlage der ausgeführten Sanierungsarbeiten waren die BFS-Merkblätter 19, 19.1 und 20.1 „Risse in Außenputzen – Beschichtung und Armierung“, „Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen – Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten“, „Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten – Maßnahmen und Beseitigung von Schäden“ sowie das WTA-Merkblatt 2-04-08/D „Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden.“


























