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Die wärmetauschende Gebäudehülle beinhaltet neben der Fassade als größter Fläche auch die Kellerdecke und das Dach.
Das Einsparpotential ist bei der Fassadendämmung am größten. Aber auch durch Dämmen der obersten Geschoß- und Kellerdecke lassen sich Heizkosten beträchtlich senken und ca. 10 bis 15 Prozent der Gesamt-Energiekosten einsparen. Deshalb und aufgrund der neuesten Vorgaben durch die EnEV 2009 befassen sich immer mehr Hausbesitzer mit diesem Thema. Hinzu kommt, daß nicht nur die Kellerdecke von Wohn- und Hochhäusern, sondern auch Tiefgaragen fachgerecht und effizient gedämmt werden müssen.
Im Zuge des Erstellens eines Energiebedarfsausweises für Neubauten werden die Transmissionswärmeverluste betrachtet und in der Regel eine Zwischensparrendämmung (Dach) sowie eine Dämmung unter dem Estrich geplant (Boden).
Anders sieht es bei Bestandsbauten und reinen Gebäudesanierungen aus. Hier besteht in der Regel nur die Möglichkeit, die Kellerdecke unterseitig zu dämmen. Bei der letzten Geschoßdecke wird sinnvollerweise oberseitig gedämmt, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt werden soll. Soll der Dachraum als Lagerfläche dienen, kann er mit speziellen Produkten (zum Beispiel der Capatect-Speicherdämmplatte-PUR 021) begehbar gestaltet werden.
Tabelle 1 zeigt beispielhaft die sogenannten Transmissionswärmeverluste einzelner Bauteile bei einem Bungalow und einem fünfstöckigen Wohnhaus (Ausführung nach dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108, Stand 1969). Es handelt sich hierbei um ungedämmte Gebäude, die nach heutigen Gesichtspunkten zur Sanierung anstehen.























