


| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abbeizer |
siehe Abbeizmittel |
| Abbeizmittel |
Abbeizmittel (auch Abbeizer) sind chemische Verbindungen, mit deren Hilfe alte Farbanstriche und Lacke (z. B. auf Holz) entfernt werden können. Der Prozess wird als "Abbeizen" bezeichnet. Man unterscheidet ablaugende und lösende Abbeizmittel. Die ablaugenden Abbeizmittel enthalten alkalische Verbindungen, z. B. Natronlauge, Trinatriumphosphat, Ammoniak und Natriumcarbonat und auch nichtionische Tenside. Die lösenden Abbeizmittel sind Lösemittelgemische aus aliphatischen Kohlenwasserstoffen wie Aceton, halogenierten Kohlenwasserstoffen und Aromaten. Kombinierte Abbeizmittel enthalten ablaugende und lösende Bestandteile. Sie können in Gelform vorliegen, um ein leichteres Auftragen zu ermöglichen. Das Abbeizmittel muss eine gewisse Zeit einwirken (bei schnellen Abbeizmitteln etwa eine Stunde) bevor der gelöste Lack mit einem Spachtel und Wasser entfernt werden kann. |
| Abblättern |
Als Abblättern bezeichnet man einen Vorgang, der auftritt, wenn sich ein Anstrichfilm eines Anstrichmittels (Farben, Lacke etc.) nach Rissbildung blatt- oder schuppenförmig vom Untergrund löst. |
| Abbruchhammer |
Meißelhammer der Gewichtsklasse über 12 kg bezeichnet man auch als Abbruchhammer. Quelle: Bosch Power Tools |
| AbfAblV |
Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen, AbfAblV - Abfallablagerungsverordnung vom 20. Februar 2001. Quelle: www.umweltschutz-bw.de |
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