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Rechtssichere Website

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Rechtssichere Website

Wer sich als Handwerker vor einer Abmahnung schützen möchte, muss einige wichtigen Punkte beachten.

Wer im Internet aktiv ist – und sei es nur mit einer eigenen Webseite – muss die aktuelle Rechtslage beachten. Ansonsten droht eine Abmahnung. Diese kann vielerlei Ursachen haben. So kann es sich etwa um eine urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder markenrechtliche Zuwiderhandlung handeln.

Urheberrecht

Auf Webseiten von Handwerkern sind Bilder von Arbeitsbeispielen und Referenzen wichtig. Der Kunde möchte schließlich wissen, mit welcher Qualität er bei Beauftragung rechnen darf. Bei der Bebilderung der Webseite ist aber folgendes zu beachten:

● Nur Bilder verwenden, für deren Veröffentlichung die Genehmigung des Urhebers (des Fotografen) – schriftlich – vorliegt

● Falls der Urheber im Zusammenhang mit seinem Werk namentlich genannt werden möchte, so muss dies auch erfolgen

● Wenn auf dem Bild Personen zu erkennen sind, dann ist deren Genehmigung zur Veröffentlichung einzuholen

Auch wenn die freundlichen Gesichter der Mitarbeiter beim Kunden Vertrauen erwecken sollen: Um die Unternehmenshomepage mit Fotos von Mitarbeitern zu versehen, müssen diese um Erlaubnis gefragt werden. Dies bitte grundsätzlich schriftlich bestätigen lassen.

Achtung: Der Gedanke, man könne durch die digitale Nachbearbeitung eines Bildes ein „neues Werk“ erstellen und dadurch das Urheberrecht umgehen, ist falsch. Hierdurch entsteht kein neues Erzeugnis!

Wettbewerbsrecht

Auch Verstöße gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) können Abmahnungen nach sich ziehen. Durch dieses Gesetzeswerk soll ein fairer Konkurrenzkampf am Markt zum Schutz des Konsumenten sichergestellt werden. Häufige Abmahngründe sind:

● Irreführende Handlungen (z.B. das Vorenthalten von aus Verbrauchersicht maßgebender Informationen oder die Täuschung über wesentliche Umstände, welche die Kaufentscheidung beeinflussen)

● Vergleichende Werbung (Diffamieren von konkurrierenden Mitbewerbern)

● Missachtung der Impressumspflicht

● Fehlende oder inkorrekte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

● Fehlende Datenschutzerklärung

● Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Impressum

Der Verstoß gegen die Impressumspflicht ist einer der häufigsten Abmahngründe. Fehlt das Impressum, so ist die klare Anbieterkennzeichnung nicht gewahrt. Paragraph 5 des Telemediengesetzes (TMG) macht das Aufsetzen eines solchen Erscheinungsvermerks für Internetauftritte, die profitorientierten Zwecken dienen, zur Pflicht. Zu den erforderlichen Angaben im Impressum zählen:

● Klarname des Betreibers der Webseite

● dessen Anschrift sowie Kontaktdaten

● Handelsregisternummer

Des Weiteren ist die Positionierung des Impressums wichtig: Dieses muss einfach aufzufinden, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein. Im besten Fall kann es von jeder Unterseite aus angewählt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es besteht grundsätzlich keine Rechtspflicht für AGB. Fehlen sie, greifen die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Ratsam ist dies nicht. Bestimmte Haftungsrisiken lassen sich nämlich in den AGB ausschließen.

Bei den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen muss der Website-Betreiber die gesetzlichen Anforderungen beachten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei der Formulierung der AGB einen Juristen zu Rate zu ziehen.

Achtung: Das Kopieren und Einfügen fremder AGB auf der eigenen Webseite stellt eine Urheberrechtsverletzung dar!

Abmahnung: Ruhe bewahren!

Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, sollte in jedem Fall ein kühler Kopf bewahrt werden:

● Sind die Anschuldigungen zutreffend?

● Hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg?

Da die Beurteilung nicht einfach ist, sollte der Website-Betreiber einen Rechtsanwalt aufsuchen. Keineswegs sollte er das Schreiben vorschnell unterschreiben. Die Unterschrift des Dokuments ist gleichbedeutend mit einer Schuldanerkennung. Eine nachträgliche gerichtliche Untersuchung der Sachlage ist dann nicht mehr möglich.

Jenna Eatough

Weitere Informationen rund um das Thema: Abmahnungen im Internet finden Sie unter https://www.abmahnung.org/internetrecht

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