Startseite » Betrieb & Markt » Betriebsführung »

Gratifikationszahlung

Betriebsführung Malerblatt Wissen
Gratifikationszahlung

Die Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach dem Arbeitnehmer eine jährliche Weihnachtsgratifikation in der vom Arbeitgeber jeweils pro Jahr festgelegten Höhe zusteht, ist wirksam.

Der Arbeitnehmer kann bei einer solchen Vertragsgestaltung eindeutig erkennen, dass der Arbeitgeber die Höhe der Gratifikation jährlich neu festsetzt. Der Arbeitnehmer wird durch eine solche Klausel auch nicht unangemessen benachteiligt, zumal der Arbeitgeber durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt die Möglichkeit gehabt hätte, einen solchen Anspruch für die Zukunft völlig auszuschließen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 10 AZR 26/12.

Quelle: Malerblatt 07/2013
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de