Startseite » Betrieb & Markt » Betriebsführung »

IHK-Gebühr

Betriebsführung Malerblatt Wissen
IHK-Gebühr

Ein Unternehmer sah sich durch einen IHK-Bescheid über die Festsetzung von Ausbildungs-Betreuungsgebühren in seinen Rechten verletzt.

Die IHK sei verpflichtet, diese Gebühren differenziert, erst nach verschiedenen Ausbildungsabschnitten zu erheben. Diese Handhabung sei geboten, weil im Zeitpunkt der Gebührenerhebung gar nicht feststehe, ob der Auszubildende die Prüfung zum Beispiel überhaupt antrete. Dieser Auffassung folge das Gericht nicht. Denn der der IHK durch Gesetz eingeräumte Gebührenermessungsgebrauch beinhaltet die IHKBefugnis, auch den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld und der Fälligkeit selbst zu bestimmen. Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Az.: 8 LA 112/11.

Quelle: Malerblatt 05/2013
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 3
Ausgabe
3.2024
ABO
Malerblatt Wissenstipp

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de