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Krank feiern

Betriebsführung Malerblatt Wissen
Krank feiern

Eine vorgetäuscht Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung.

Das gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, Az.: 6 Sa 1593/08.

 

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