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Controlling Teil 1

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Controlling Teil 1

Teil 1: Controlling – ein Instrument zur Betriebsführung: Information und Koordination – das Controlling hat der Unternehmensführung die richtigen Informationen zur Verfügung zu stellen und die verschiedenen Funktionsbereiche im Unternehmen zu koordinieren.

Managementaufgabe

Im Grunde sind wir alle Controller. Ob wir eine Urlaubsreise planen oder eine neue Küchenausstattung kaufen wollen. Immer haben wir es mit Wünschen (Zielen), Kosten, Budgets und Zeitplänen zu tun. In einem Handwerksunternehmen ist das nicht anders. In den meisten Malerbetrieben werden zumindest die Kernaufgaben des Controlling durch den Geschäftsführer oder Unternehmer selbst wahrgenommen. Gerade dann, wenn Controllingnicht nur als ein Bereitstellen und Auswerten von Zahlen verstanden wird, sondern strategische und operative Analysen und Planungen einbezieht, ist Controllingimmer Aufgabe der Unternehmensführung und damit eine zentrale Managementaufgabe.

Unternehmensbilanzen und Erfolgsrechnungen bilden vergangene Prozesse ab. Das reicht in der modernen, oft kurzfristig agierenden Wirtschaftswelt nicht mehr aus. Dieser Realität muss sich auch das Controllingim Handwerk stellen. Controllingkann deshalb nicht nur als Fortentwicklung von Vergangenheitswerten verstanden werden. Zu einem modernen Controllinggehört ganz wesentlich die langfristige Zukunftssicherung eines Unternehmens und die ist unabdingbar mit den Teilsystemen Unternehmensleitung, Mitarbeiter und Kunde verknüpft. Controllingist daher eine Führungsaufgabe.

Strategisches Controlling

Es gibt eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen operativem und strategischem Controlling Die Unterscheidung besteht nicht primär im Zeithorizont, sondern ist vor allem inhaltlicher Natur. Gerade im Handwerk mit seiner engen Verzahnung von Controllingund Unternehmensführung gehört zum strategischen Controllingdie Analyse der Umwelt und des Unternehmens genauso wie die Planung von Zielen und Strategien. Es geht um die Bewertung von Chancen und Risiko, um Entscheidungen über die Kundenstruktur und das Leistungsprogramm sowie um Wachstumsstrategien und Investitionen. Weil die Bedeutung des strategischen Controlling in den meisten Malerbetrieben noch nicht hinreichend erkannt wurde, müssen wir uns zu einem späteren Zeitpunkt intensiver damit beschäftigen.

Operatives Controlling

Das operative und das strategische Controllingkönnen nicht streng voneinander getrennt werden, denn es besteht eine ständige Wechselwirkung zwischen beiden. Das operative Controllingkonzentriert sich jedoch vorwiegend auf quantifizierbare Größen als Grundlage für den Steuerungsprozess. Das operative Controllingist nicht nur kurzfristig. So sind beispielsweise Umsatz- und Ertragsplanungen oder das Festlegen von Werbebudgets über einen Zeitraum von mehreren Jahren Teil des operativen Controlling.

Bereichs-Controlling

Neben dem Controllingder Gesamtunternehmung wird beim Bereichscontrollingder Fokus auf bestimmte Funktionen in einem Unternehmen gerichtet. In jedem Bereich können dabei spezifische Controllingnstrumente zum Einsatz kommen. So ist die Nachkalkulation ein Instrument des operativen Controlling im Bereich „Produktion/Baustelle“. Im Handwerk werden Controllingnstrumente primär in den Bereichen Marketing/Kunde, Baustelle und Finanzen eingesetzt.

Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen bildet alle Geschäftsvorfälle im Unternehmen ab, indem es diese in Geld bewertet, dokumentiert und analysiert. Es untergliedert sich in einen externen und einen internen Bereich. Das interne Rechnungswesen ist Teil des Controlling, baut aber immer auf dem externen Rechnungswesen auf.

Externes Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen erfüllt primär die Informationsverpflichtung gegenüber Dritten (Behörden, Anteilseignern, Gläubigern, Öffentlichkeit). Dies hat Konsequenzen hinsichtlich der Vorgehensweise, Bewertung und Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens. Zu beachten sind insbesondere steuer- und handelsrechtliche Vorschriften. Deshalb ist der Jahresüberschuss insbesondere bei der Einzelunternehmung wenig aussagekräftig.

Internes Rechnungswesen

Im Gegensatz zum externen Rechnungswesen ist das interne Rechnungswesen an keine gesetzlichen Regelungen gebunden. Gleichwohl sind auch beim internen Rechnungswesen bestimmte Grundsätze und betriebswirtschaftliche Sachverhalte zu beachten. Diese ergeben sich insbesondere aus den Hauptzwecken der Kostenrechnung:

  • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Betriebsprozesses und des betrieblichen Erfolgs (Betriebsergebnis)
  • Ermittlung der Grundlagen für die Angebotserstellung (Kalkulation)
  • Entscheidungshilfe bei Alternativen
  • Kennzahlenermittlung
  • Perioden- und Betriebsvergleiche
  • Planungsrechnungen

Daraus folgt, dass nur diejenigen Werte in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst werden dürfen, die durch den eigentlichen Betriebszweck, also die betriebliche Leistungserstellung, normalerweise verursacht wurden. Alle außergewöhnlichen bzw. betriebsfremden Vorgänge und nicht die Abrechnungsperiode betreffenden Sachverhalte dürfen nicht in die Rechnung einfließen. Nur so lässt sich ein aussagekräftiges Betriebsergebnis ermitteln, das die wirkliche Leistung des Unternehmens widerspiegelt.

Eberhard Schilling, Akademie für Betriebsmanagement und Meisterschule, Stuttgart

 

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