Eine vorgetäuscht Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung.
Das gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, Az.: 6 Sa 1593/08.



Eine vorgetäuscht Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung.
Das gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird. Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, Az.: 6 Sa 1593/08.
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