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Home Betrieb & Markt Gerichtsurteile Mietminderung bei Fogging

Mietminderung bei Fogging

Schwarzverfärbungen an allen Wänden der Wohnung, wobei es sich um das Phänomen des „Fogging handelt, rechtfertigen als Mangel die Minderung des Mietzinses (hier: 40 Prozent der Brutto-Miete für den Wohnraum).

 

Zwar geht Foggingnicht mit einer Gesundheitsgefährdung einher, ruft aber Gefühle von Widerwillen bei der Wohnungsnutzung aus und lässt eigene – unbegründete – Zweifel an mangelnder Hygiene entstehen. Dies alles rechtfertigt die in Ansatz gebrachte Mietminderung. Keine Rolle spielt dabei, dass die Ursache für das Phänomen Foggingunbekannt ist. Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf, Az.: 30 C 10487/08. jlp

 

 
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