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Handwerker-Parkausweise

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Handwerker-Parkausweise

Mit Sonderparkausweisen darf der Handwerker fast überall parken. Was sie kosten, zeigt unsere Übersicht.

Schwere und sperrige Gegenstände auf die Baustelle zu liefern ist kein Vergnügen, vor allem wenn der einzige freie Parkplatz zwei Blocks entfernt liegt. Daher sind Handwerker darauf angewiesen, unmittelbar vor dem Einsatzort parken zu können. Dafür gibt es spezielle Sonderparkausweise. Handwerker, die regelmäßig Baustellen in Innenstädten beliefern, können in fast allen größeren Städten Deutschlands einen Handwerkerparkausweis beantragen. Diese Sondergenehmigungen stellen die Behörden problemlos für all jene Firmenfahrzeuge aus, die dem Transport von Material und Werkzeugen dienen. Die Möglichkeiten, die der Ausweis bietet, sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Stuttgart beispielsweise befreit der Sonderparkausweis von der Pflicht, Parkscheinautomaten oder Parkuhren zu bedienen. Auch Anwohnerparkplätze dürfen damit genutzt werden. Doch Vorsicht! Wer in Fußgängerzonen einfahren möchte, benötigt oft eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung.

In der Regel können sich mehrere Fahrzeuge einen Sonderparkausweis teilen, aber nur eines darf ihn nutzen. Will der Handwerker zeitgleich mehrere Fahrzeuge einsetzen, so muss er für jedes einen gesonderten Ausweis beantragen. Diese sind in der Regel ein Jahr lang gültig. Doch es gibt auch Parkausweise für den kurzfristigen Einsatz, beispielsweise für einen Tag oder eine Woche. Einige wenige Städte, darunter Leipzig und Dresden, bieten keine Parkausweise an. Stattdessen gibt es dort Couponhefte, die so lange benutzt werden können, bis die Coupons aufgebraucht sind. Ob Sonderparkausweis oder Coupon – wichtig ist es, diese beim Parken deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, sonst gibt es womöglich doch ein Knöllchen.

Fabian Oswald

praxisplus

Um Ihnen die Beantragung eines Sonderparkausweises zu erleichtern, haben wir eine Übersicht der 77 größten Städte Deutschlands erstellt. Darin finden Sie Angaben zu Preisen, Gültigkeitsdauer, Anzahl anmeldbarer Fahrzeuge und direkte Links zu den (Online-) Antragsformularen. Die Liste finden Sie in unserem Downloadbereich auf malerblatt.de.

Quelle: Malerblatt 3/2015

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