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Brandschutz für Beton

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Brandschutz für Beton

Eine Brandschutzbeschichtung verzögert die Aufheizung von Betonbauteilen bis zu 120 Minuten.

Die Brandschutzbeschichtung Hensomastik B 3000 der Rudolf Hensel GmbH verzögert im Brandfall die Aufheizung von Beton- und Stahlbetonbauteilen in Abhängigkeit von der Auftragsmenge bis zu 120 Minuten lang. Für diesen Zeitraum wird verhindert, dass durch die thermische Expansion der Stahlarmierung der überdeckende Beton abplatzt und die konstruktive Tragfähigkeit der Betonbauteile gefährdet wird.

Aufgrund seiner robusten Materialeigenschaften eignet sich Hensomastik B 3000 besonders für den Einsatz in Bereichen mit hoher Emissionsbelastung wie in Tiefgaragen oder Parkhäusern. Ein weiterer Einsatzschwerpunkt ist die Sanierung von Flach- und Rippendecken.

Die benötigte Trockenschichtdicke beträgt lediglich 1,3 bis 3,4 Millimeter und ist damit statisch kaum belastend und raumsparend. Die optisch ansprechende Oberfläche der Brandschutzbeschichtung und die Option eines farbigen Überstrichs ergeben architektonische Gestaltungsmöglichkeiten.

Hensotherm 820 KS ist nach europäischer Norm geprüft und zugelassen nach den Kriterien der Concrete Product Manufacturer´s Association für die Verbesserung des Feuerwiderstands von Betonhohlplatten bis zu 120 Minuten. Träger und Stützen aus Stahlbeton werden bis zu 150 Minuten und Betonflachdecken bis zu 240 Minuten geschützt. Hensotherm 820 KS ist eine einkomponentige, wasserbasierende Beschichtung und ebenso wie Hensomastik B 3000 frei von Halogenen, APEO, Boraten, Fasern oder Weichmachern. Geringe Trockenschichtdicken erhalten die Raumhöhen und gewährleisten einen schnellen Baustellenablauf. Ein farbiger Überzugslack ist optional.

Hensomastik B 3000 und Hensotherm 820 KS gehören zur Green-Product-Linie, in der Hensel alle Non-VOC-Brandschutzprodukte des Unternehmens präsentiert. Aufgrund ihrer vielfältigen Umweltzertifikate empfehlen sich beide Produkte für nachhaltig ökologisches Bauen. Die Green Products erfüllen die Anforderungen nach den „Zulassungsgrundsätzen zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen“ (DIBt-Mitteilungen 10/2010) in Verbindung mit den NIK-Werten des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und empfehlen sich somit auch für den Einsatz in öffentlichen Bauten, die den Kriterien des Bewertungssystems „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechen müssen.

Rudolf Hensel

Malerblatt 10/2017

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