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Bei Sanierungen treffen Handwerker häufig auf diesen krebserzeugenden Stoff, der in den siebziger Jahren gern verbaut wurde.
Asbesthaltige Baumaterialien wurden in den achtziger Jahren aufgrund ihrer hervorragenden Eigenschaften in großen Mengen verbaut. Bei Sanierungen treffen Handwerker häufig auf diesen krebserzeugenden Stoff. Nach Angaben der International Labour Organization der UN sterben weltweit jedes Jahr Tausende Menschen an den Folgen asbesttypischer Krankheiten. Bei Sanierungen ist daher unter Beachtung einschlägiger Verordnungen und Richtlinien mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Nachfolgend das Beispiel einer Asbestsanierung in einem Bürogebäude in Stuttgart:
In der im Vorfeld der Sanierung in Auftrag gegebenen Schadstoffuntersuchung wurde die Wandfarbe in zentralen Teilen des Gebäudes als asbest-haltig identifiziert und als dringend sanierungsbedürftig eingestuft, da bei jeder mechanischen Bearbeitung der Wandfarbe z.B. durch Bohren von Löchern große Mengen an Asbestfasern freigesetzt werden könnten.
Aufgrund der großen Risiken durch falschen Umgang mit dem Gefahrstoff, der notwendigen Spezialausrüstung sowie des notwendigen Know-hows in Sachen Arbeitsschutz, ist eine solche Sanierungsmaßnahme nur durch auf Schadstoffsanierungen spezialisierte und zugelassene Unternehmen, wie in diesem Fall die Firma HOWE aus Kirchheim/Teck, durchzuführen.
Arbeitsschutzvorschriften
Die für Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest maßgebliche technische Richtlinie ist die TRGS 519 (Technische Richtlinie für Gefahrstoffe), welche die Forderungen der übergeordneten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – im speziellen die Arbeitsschutzvorschriften – konkretisiert. Hierzu gehört die Gefährdungsbeurteilung, welche vor jedem Sanierungsvorhaben durchzuführen ist und den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Nachdem beim vorliegenden Objekt die Sanierungsarbeiten als umfangreich einzustufen sind, wurden die maximal möglichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.






















